In drei Wochen beginnt das neue Jahr - und bringt einige Veränderungen für Versicherte mit sich. © dpa/picture alliance
  • Von Lorenz Klein
  • 11.12.2018 um 11:12
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 01:50 Min

Auch diesmal müssen sich Versicherte zum Jahreswechsel auf einige Veränderungen einstellen. Der Versicherungsverband GDV hat fünf wichtige Neuerungen vorgestellt: Neben guten Nachrichten für Besitzer von Betriebs- und Rürup-Renten findet sich darin auch ein Hinweis speziell für Bürger in Bayern. Die Details gibt es hier.

Neues Jahr, neue Regeln. Das gilt natürlich auch für den Versicherungsbereich. Was sich 2019 für Versicherungskunden ändert, hat das Verbraucherportal der Versicherungswirtschaft anhand von fünf Punkten veranschaulicht. Diese lauten so:

  1. Arbeitgeberzuschuss für Betriebsrenten wird zur Pflichtsache

Arbeitnehmer, die einen Teil ihres Bruttolohns sozialversicherungsfrei in eine betriebliche Altersversorgung einzahlen, haben im neuen Jahr Anspruch auf Zuschüsse vom Arbeitgeber. Bislang ist die Beteiligung des Arbeitgebers freiwillig. Bei Neuverträgen, die ab 1. Januar 2019 geschlossen werden, müssen Arbeitgeber den umgewandelten Beitrag der Arbeitnehmer um 15 Prozent aufstocken. Für Altbestände gilt diese Regelung erst ab 2022.

  1. Entlastung von Betriebsrenten aus Pensionskasse

Dies betrifft alle Arbeitnehmer, die nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis alleine in eine Pensionskasse eingezahlt haben. Für Leistungen der Pensionskasse müssen ab 2019 keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung mehr gezahlt werden (wir berichteten). Hat der Arbeitnehmer in den letzten vier Jahren zu viel Beiträge gezahlt, hat er Anspruch auf Erstattung.

  1. Höherer Steuerabzug für Rürup-Renten

Wer mit einer Rürup-Rente vorsorgt, darf im kommenden Jahr wieder einen größeren Teil seiner Beiträge als Sonderausgaben in der Steuererklärung angeben. Zum einen steigt der steuerliche Höchstbetrag zur Basisrente auf 24.305 Euro. Zudem erkennt das Finanzamt nun 88 Prozent der eingezahlten Beiträge als Sonderausgaben an (2018: 86 Prozent). Somit sind 2019 maximal 21.388 Euro als Sonderausgaben abzugsfähig. Für gemeinsam veranlagte Ehegatten/Lebenspartner verdoppeln sich diese Beträge.

  1. Neue Informationsblätter sollen für mehr Durchblick vorm Abschluss sorgen

Ab Januar stellen Anbieter von Sach- und Unfallversicherungen sowie bestimmter Lebensversicherungen neue Informationsblätter im Internet bereit (wir berichteten). So sollen Verbraucher möglichst frühzeitig einen schnelleren Überblick zu einzelnen Policen erhalten. Das Informationsblatt ist in den Versicherungssparten einheitlich gestaltet und gibt unter anderem Auskunft über: die Art der Versicherung, die Laufzeit, den Umfang der gedeckten Risiken und die Höhe und Zahlungsweise der Versicherungsprämie.

  1. Bayern streicht staatliche Nothilfen für Hochwasseropfer

Der Freistaat Bayern hat angekündigt, ab dem 1. Juli 2019 keine staatlichen Soforthilfen nach Naturkatastrophen mehr zu zahlen (wir berichteten). Damit reagiert der Freistaat auf das steigende Risiko von Wetterextremen. Staatshilfen sind kein Ersatz für fehlenden Versicherungsschutz. Hauseigentümer sollten deshalb prüfen, ob ihre Wohngebäudeversicherung alle Naturgefahren einschließt und sich umfassend versichern, empfiehlt der Versicherungsverband.

autorAutor
Lorenz

Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Suche
Close this search box.
Zuletzt hinzugefügt
Wie die Zukunft der bAV aussieht
Handelsblatt Jahrestagung bAV 2024

Wie die Zukunft der bAV aussieht

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden
AfW-Vermittlerbarometer: Nachhaltigkeit

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden

Skip to content