- Von Iris Bülow
- 23.11.2018 um 13:56
Am Freitag hat der Bundesrat die überarbeitete Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) verabschiedet. Der Bund der Versicherungskaufleute (BVK) äußert sich erfreut über die Verordnung in ihrer finalen Gestalt.
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VersVermV passiert den Bundesrat – was Norman Wirth Vermittlern jetzt rät
„Dass im verordnungsgebenden Prozess das Bundeskabinett und das zuständige Bundeswirtschaftsministerium die Anregungen aus unseren Stellungnahmen aufgegriffen haben, freut uns“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. Bis zuletzt sei strittig gewesen, in welchem Maße die gesetzliche Weiterbildungspflicht von Vermittlern von 15 Zeitstunden jährlich überprüft werden soll. Die jetzt beschlossenen rein anlassbezogenen Kontrollen von Vermittlern beurteilt der BVK als positiv. Ebenso begrüßt der Verband, dass die VersVemV Lernerfolgskontrollen nur bei Formaten des Selbstlernens vorsieht.
„Wir begrüßen ebenso die Klärung in der finalen VersVermV, dass Weiterbildungen qualifiziert, planvoll und systematisch durchzuführen sind“, sagt der BVK-Präsident. „Damit sind die Anbieter von Weiterbildungen verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen. Besprechungen und spontane Treffen zum Beispiel können damit nicht als Weiterbildungszeit erfasst werden.“
Die VersVermV setzt die für den europäischen Versicherungsvertrieb erlassene EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (Insurance Distribution Directive – IDD) in deutsches Recht um. Die IDD war bereits am 23. Februar 2018 in Kraft getreten. Auf die zugehörige deutsche Verordnung hatte die Branche seither mit Spannung gewartet. Der Bundestag, der ein Mitspracherecht bei der Verordnung eingefordert hatte, hatte den Entwurf bereits Anfang Oktober ohne Änderungswünsche durchgewunken.
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