- Von Manila Klafack
- 23.11.2018 um 11:37
Wie wichtig eine konkrete Formulierung in der Patientenverfügung ist, zeigt das Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2016 (Aktenzeichen XII ZB 61/16). Dort wird genau definiert, wie eine rechtlich bindende Patientenverfügung aussehen sollte.
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Dazu gehört beispielsweise, dass „konkrete Entscheidungen des Betroffenen über die Einwilligung oder Nichteinwilligung in bestimmte, noch nicht unmittelbar bevorstehende ärztliche Maßnahmen entnommen werden können“. Auf diesen Punkt macht die Huk-Coburg in einer Pressemitteilung aufmerksam.
Denn als „von vorneherein nicht ausreichend“ seien „allgemeine Anweisungen, wie die Aufforderung ein würdevolles Sterben zu ermöglichen oder zuzulassen, wenn ein Therapie-Erfolg nicht mehr zu erwarten ist“. Der Betroffene soll, so die Richter, umschreibend festlegen, was er in einer bestimmten Lebens- und Behandlungssituation will und was nicht.
Wie also eine Patientenverfügung optimal gestaltet wird, könnte mit Hilfe eines Juristen geklärt werden. Dafür sehen einige Rechtsschutzversicherungen eine Option vor.
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