- Von Juliana Demski
- 19.11.2018 um 13:41
Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) haben bundesweit viele Tausend Klagen gegen Krankenhäuser eingereicht, um sich Rückzahlungen aus den Jahren vor 2017 zu sichern. In ihren Augen haben sie in diesen Fällen zu viel gezahlt. Allein in Hamburg sind laut einem Sprecher des dortigen Sozialgerichts 3.000 Fälle eingegangen. Zum Vergleich: 2017 gingen insgesamt knapp 9.000 Klagen beim Sozialgericht ein, wie das Ärzteblatt berichtet.
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In Bayern sind laut Ärzteblatt-Informationen bereits mehr als 14.000 Fälle bei den Sozialgerichten eingetrudelt; in Rheinland-Pfalz sind es bisher rund 15.000 Fälle.
Hintergrund für die Klagewelle:
In seinem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz, das am 9. November beschlossen wurde, hat Gesundheitsminister Jens Spahn auch festgelegt, dass die Verjährungsfrist für Rückforderungen von Krankenkassen wegen fehlerhafter Klinikrechnungen von vier auf zwei Jahre verkürzt wird (wir berichteten).
Wie das Portal berichtet, haben heute sowohl Krankenkassen als auch Kliniken erneut ihre Standpunkte verteidigt.
Der Klageweg sei in einem Rechtsstaat nicht verwerflich, teilte heute zum Beispiel die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland dem Ärzteblatt mit. Man müsse zum einen die Versorgung der Patienten im Auge haben und zum anderen verantwortungsvoll mit Versichertenbeiträgen umgehen.
Die Kassengesellschaft Rheinland-Pfalz hingegen warf den Kassen rechtswidriges Verhalten vor. Sie verstießen „massiv gegen die Treuepflicht der Krankenkassen gegenüber ihren Vertragspartnern“, erklärte der Vorsitzende der Gesellschaft, Bernd Decker, gegenüber dem Ärzteblatt. Er vertrete nach eigenen Angaben die Interessen von 100 Kliniken im Land.
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