- Von Oliver Lepold
- 08.11.2018 um 16:05
Im deutschen Gesundheitswesen haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf alle im Krankenhaus notwendigen Leistungen – von der ärztlichen Behandlung über Krankenpflege, Arzneimittel bis hin zu Unterkunft und Verpflegung. Die Kasse zahlt für diese allgemeinen Krankenhausleistungen pro Behandlungsfall eine Pauschale. Ein Recht auf einen festen ärztlichen Ansprechpartner oder gar auf Behandlung durch den Chefarzt besteht indes nicht. Solche zusätzlichen Leistungen bietet nur eine private stationäre Zusatzversicherung.
Top-Leistungen und große Flexibilität
„Sie erlangen im Krankenhaus den Status eines Privatpatienten“, erläutert Krankenversicherungsexperte und Versicherungsmakler Sven Hennig. „Mit einer stationären Krankenzusatzversicherung können Sie selbst entscheiden, in welchem Krankenhaus Sie behandelt werden möchten und von welchem Arzt.“ Dadurch sind auch Behandlungen durch Spezialisten oder neue Heilmethoden abgedeckt, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stehen und nur von wenigen Kliniken angeboten werden.
Der große Vorteil ist die Flexibilität. „Die besten Produkte dieser Sparte bieten eine große Auswahl an Krankenhäusern, sie zahlen insbesondere bei den Wahlleistungen nicht nur bis zum 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte, sondern auch darüber hinaus. Und es gibt weitere Vorteile wie die Übernahme ambulanter OPs inklusive der vor- und nachstationären Behandlung“, so Hennig.
Die Spanne der Monatsbeiträge reicht von 15 bis 80 Euro. Je mehr Leistungen mitversichert werden, desto teurer ist der Schutz. Im Fokus steht, wie viel Extras man zur GKV ergänzen möchte und wie viel man dafür bezahlen möchte. Es geht sowohl um die Leistung wie freie Arztwahl als auch um den Komfort wie Einzel- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus.
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