- Von Redaktion
- 29.10.2018 um 09:00
Vor gut drei Jahren waren die ersten Manipulationen an Fahrzeugen der Volkswagen AG bekannt geworden und noch heute kommen immer wieder neue Details über manipulierte Abgaswerte bei Dieselfahrzeugen ans Licht. Längst ist nicht mehr nur VW betroffen. Eine juristische Änderung, die zum 1. November in Kraft tritt, macht nun vielen betroffenen Autobesitzern Hoffnung, ohne eigene Kosten gegen die Konzerne klagen zu können – mit der Musterfeststellungsklage.
Dabei ist jedoch den meisten nicht klar, was diese „Eine-für-alle-Klage“ eigentlich bewirkt und wie sie funktioniert. „Nicht in jedem Fall ist sie die bevorzugte Methode, an sein Recht zu kommen“, sagt Philipp Caba, Rechtsanwalt bei der Kanzlei Gansel Rechtsanwälte. „Viele geschädigte Autofahrer in Deutschland wollen diesen Weg gehen, weil sie das Kostenrisiko scheuen. Doch kann das Verfahren sehr lange dauern, und der Ausgang ist ungewiss“, so Caba.
Mit diesen Nachteilen sind Betroffene konfrontiert
Abgasmanipulierte Dieselfahrzeuge haben einen überproportionalen Wertverlust. Zudem können Fahrverbote in Deutschlands Innenstädten zu Mobilitätseinschränkungen führen. In Hamburg, Berlin, Stuttgart und Frankfurt werden Dieselautos nicht mehr uneingeschränkt fahren können.
Wer als Halter eines betroffenen Dieselautos nun entschädigt werden will, hat folgende Möglichkeiten: Fahrzeug zurückgeben und den Kaufpreis oder einen Neuwagen bekommen; oder das Auto behalten und Schadensersatz bis zu 10.000 Euro fordern. Doch die Zeit sitzt den Betroffenen im Nacken. „Nicht nur wegen Diesel-Fahrverboten, Wertverlusten oder Stilllegungen sollte schnell gehandelt werden“, rät Caba. „Viele Ansprüche verjähren bereits zum 31. Dezember 2018. Daher ist die Einzelklage die Lösung – vor allem für Kunden mit einer Rechtsschutzversicherung.“
Wie Geschädigte ihre Ansprüche durchsetzen
Es gibt diverse Kanzleien, die sich auf die Durchsetzung der Ansprüche von Geschädigten im Dieselskandal spezialisiert haben. Dazu zählt unter anderem die Kanzlei Kooperation Diesel Verhandlung, die eine Kooperation der Kanzleien Gansel Rechtsanwälte aus Berlin sowie Baum, Reiter & Collegen aus Düsseldorf umfasst. Die dort tätigen Anwälte blicken bereits auf die Erfahrung von über 20.000 Mandaten aus dem Dieselskandal zurück.
„Unsere Empfehlung lautet: Wer vom Abgasskandal betroffen ist, sollte seine Ansprüche individuell direkt gegen VW & Co. vertreten lassen“, sagt Caba. „Der ab 1. November mögliche Schritt zu einer gesammelten Vertretung ist ein wichtiger für das deutsche Verbraucherrecht. Wer unsicher ist und sich die Option bewahren möchte, auch im kommenden Jahr noch klagen zu können, dem empfehlen wir die Anmeldung zur Musterfeststellungsklage. Die richtige Hilfestellung dazu erhalten Betroffene ebenso wie die Einzelvertretung bei uns“, so Philipp Caba.
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