- Von Juliana Demski
- 19.10.2018 um 11:23
Ab dem 1. Januar 2019 müssen gesetzlich versicherte Arbeitnehmer nur noch die Hälfte des Zusatzbeitrags zahlen. Den Rest übernehmen dann wieder die Arbeitgeber beziehungsweise die Rentenversicherung bei Rentnern. Der allgemeine Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent bleibt unangetastet. Diesen teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer wie gehabt.
Gesetzentwurf sieht Reform des Morbi-RSA vor
Neues Gesetz soll Entlastung für Geringverdiener bringen
Während auf die Arbeitgeber also Mehrkosten zukommen, können sich die Versicherten dank der Rückkehr zur Parität über eine Entlastung von insgesamt 6,9 Milliarden Euro freuen. Konkretes Beispiel: Wer monatlich 3.000 Euro brutto verdient, hat künftig 15 Euro mehr im Monat, Rentnern mit einer gesetzlichen Rente von 1.200 Euro bleiben etwa sechs Euro mehr in der Tasche.
Das neue Gesetz sieht auch eine Entlastung kleiner Selbstständiger vor, die sich in der GKV versichern wollen. Für sie sinkt der Mindestbeitrag von rund 360 Euro auf künftig rund 156 Euro.
Außerdem können sich Soldaten, die zeitlich begrenzt bei der Bundeswehr tätig sind, nach ihrem Dienstende leichter in der GKV freiwillig versichern. Das erleichtere den Übergang in das Zivilleben, wie die Bundesregierung mitteilte.
Außerdem neu: Nicht alle freiwillig versicherten GKV-Mitglieder melden ihrer Krankenkasse, wenn sich der Verdienst ändert. Wer aber weniger verdient, muss auch weniger Beitrag bezahlen. Bisher war es nur möglich, bis zu drei Monate rückwirkend die Mitgliedsbeiträge abzusenken. Jetzt können Mitgliedsbeiträge bis zu zwölf Monaten nachträglich korrigiert werden.
Insgesamt beziffert Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die künftigen Entlastungen für Arbeitnehmer und Rentner auf rund 8 Milliarden Euro im Jahr.
So soll eine weitere Regelung dafür sorgen, dass die Kassen ihre Finanzreserven mittels Beitragssenkungen abschmelzen. 2017 lagen diese zuletzt bei 19,2 Milliarden Euro – seither sind sie aber noch gewachsen. Genaue Zahlen gibt es nicht. Künftig sollen die Versicherungen nicht mehr als eine Monatsausgabe als Reserve haben, fordert der Gesundheitsminister. Auch dürften Kassen mit höheren Rücklagen ihren Zusatzbeitrag ab 2019 nicht mehr erhöhen.
Ein weiterer Plan des Ministers: Die Krankenkassen sollen nicht beendete Verträge von freiwillig Versicherten aus dem EU-Ausland, die sich gar nicht mehr in Deutschland aufhalten, aussortieren. Diese seien nämlich unter anderem für die statistischen Beitragsschulden der Versicherer in Höhe von 6,3 Milliarden Euro mitverantwortlich.
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