Eine einbruchhemmende Mehrfach-Verriegelung wird von einem Experten an einem Wohnungstür-Model vorgeführt. © dpa/picture alliance
  • Von Manila Klafack
  • 17.10.2018 um 13:12
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Am 28. Oktober ist es wieder soweit: Immer wenn die mitteleuropäische Sommerzeit endet, sollte man die gewonnene Stunde dafür nutzen, um den Einbruch- und Versicherungsschutz für die eigenen vier Wände zu prüfen. Dazu ruft die Polizei auf. Hier kommen die Details.

Den Tag des Einbruchschutzes, der sich am 28. Oktober jährt, nimmt die Ammerländer Versicherung zum Anlass, ein paar Tipps rund um die Hausratversicherung zu geben. Denn ist es trotz aller Sicherungsmaßnahmen zu einem Einbruchdiebstahl gekommen, kann zumindest der materielle Schaden durch die Hausratversicherung ersetzt werden – sofern die Police die richtige ist.

  1. Police prüfen

Je nach Versicherer unterscheidet sich der Schutz bei Einbruchdiebstahl in den Details. Wichtig ist, dass er zu den eigenen Lebensumständen passt. Während die Polizei empfiehlt, etwa Bargeld, Schmuck oder Wertpapiere in einem Safe oder einem Bankschließfach aufzubewahren, finden sich viele Wertsachen im Haus oder der Wohnung häufig unverschlossen. Dafür kommt nicht jede Hausratversicherung auf. Es lohnt sich, die Versicherungsbedingungen der Police zu prüfen, und den Schutz gegebenenfalls nachzubessern. Ob die Bedingungen Einbruchdiebstahl aus dem Auto enthalten, kann ebenfalls wichtig sein.

  1. Versicherungssummen abstimmen

Die Versicherungssumme bestimmt, wie hoch der Betrag ist, der dem Versicherten höchstens für die Wiederbeschaffung von gleichwertigen Sachen ersetzt wird. Dabei wird der Neupreis angesetzt. Die Deckungssumme für den gesamten Hausrat richtet sich nach der Wohnungsgröße. Wertsachen werden allerdings gesondert erfasst. Wichtig ist, regelmäßig zu prüfen, ob die Versicherungssummen noch adäquat sind.

  1. Bestandsliste und Nachweise

Eine regelmäßig aktualisierte Bestandsliste hilft nicht nur, passende Versicherungssummen festzulegen. Sie bildet nach einem Einbruchdiebstahl auch Basis für die Erstattung. Vorlagen für Tabellen sind beispielsweise im Internet zu finden. Darin lässt sich der gesamte Hausrat nach Zimmer und Wert aufführen. Sinnvoll sind Fotos und Scans von Kaufbelegen. Diese Informationen werden im Ernstfall gebraucht. Diese Nachweise sollten so gespeichert werden, etwa in einer Cloud, dass sie auch nach einem Einbruch verfügbar sind. Das Speichern auf einem Notebook beispielsweise kann problematisch sein, wenn das Gerät bei einem Einbruch gestohlen wird.

Verhaltenstipps im Fall der Fälle

  1. Den Einbruch zügig bei der Polizei melden, egal wie schnell dieser auffällt.
  2. Wichtig: Nicht aufräumen. Zunächst muss die Polizei den Einbruch dokumentieren und Spuren sichern. Die Angaben aus dem Polizeibericht sind für den Versicherer wichtig.
  3. Den Schaden zeitnah über die Schadenhotline des Versicherers oder über den Makler melden.
  4. Die Schäden sowie das gestohlene Gut auflisten, Fotos vor Ort machen.
  5. Schadenanzeige einreichen: Zusätzlich zur telefonischen Benachrichtigung muss an den Versicherer die Schadenanzeige übermittelt werden. Das Dokument gibt es auf dessen Webseite. Die Schadenliste und die Bestandsliste sowie die Belege sollten gleich mit eingereicht werden. Das gilt zeitnah auch für den Polizeibericht.
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Manila Klafack

Manila Klafack war bis März 2024 Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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