- Von Manila Klafack
- 17.10.2018 um 12:27
Einen ersten Überblick über den finanziellen Spielraum für den Kauf oder Bau einer Immobilie liefern Budgetrechner. Dabei stellt ein potenzieller Immobilienkäufer schnell fest, dass es sich positiv auswirkt, wenn möglichst viel Eigenkapital zur Verfügung steht. Dafür gibt es beispielsweise die Möglichkeit, Rücklagen aus Tages- und Festgeldkonten aufzulösen. Das könne angesichts der niedrigen Zinsen „guten Gewissens“ in die Immobilien investiert werden, so Dr. Klein. Fällige Bausparverträge, Erbschaften oder Privatkredite aus dem Familienkreis können ebenso genutzt werden.
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Um sich eine Finanzierung der Traumimmobilie leisten zu können, empfehlen die Experten aus Lübeck beispielweise auch, laufende Ratenkredite zu prüfen und gegebenenfalls umzuschulden. Rund jeder dritte Kunde, der bei Dr. Klein eine Baufinanzierung anfragt, besitzt bereits einen oder mehrere Ratenkredite. Die Finanzierungsspezialisten prüfen in solchen Fällen, ob es für den Kunden günstiger ist, die bestehenden Darlehen umzuschulden und tatsächlich sind fast immer günstigere Konditionen zu bekommen. Das frei gewordene Geld kann monatlich in die Finanzierung der Immobilie gesteckt werden.
Ein weiterer Faktor, bei dem Einsparpotenzial besteht, ist die Grunderwerbsteuer. Zwischen 3,5 und 6,5 Prozent werden beim Kauf einer Immobilie fällig. Dabei unterscheidet sich die Höhe des Steuersatzes von Bundesland zu Bundesland. Er bemisst sich nach dem gesamten Kaufpreis von Immobilie und Grundstück. In einigen Bundesländern hat sich dieser Steuersatz seit 2006 nahezu verdoppelt.
Sparen können Immobilienkäufer oder Bauherren auch, wenn Grundstückskauf und Bauauftrag getrennt voneinander abgewickelt werden. Denn die Grunderwerbsteuer wird nur nach dem Grundstückspreis bemessen und der eigentliche Bau der Immobilie ist von der Besteuerung befreit. Damit nicht nachträglich Steuern anfallen, müssen jedoch Grundstück und Haus unabhängig voneinander erworben werden. Außerdem dürfen der Verkäufer des Grundstücks und der Bauunternehmer nicht wirtschaftlich miteinander verflochten sein. Zudem sollte zwischen Grundstückskauf und Baubeginn eine Frist von mindestens sechs Monaten verstreichen.
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