- Von Redaktion
- 16.10.2018 um 15:44
Teilzeitarbeit und Lohnsteuerklasse 5 – da bleibt im Monat weniger als die Hälfte vom Bruttolohn übrig. Wer hier für das Alter vorsorgen will, hat keinen großen finanziellen Spielraum. Darum kann sich die betriebliche Altersversorgung (bAV) besonders lohnen, vor allem im direkten Vergleich mit einer privaten Vorsorge. Der Nachteil der hohen Abzüge wird hier ein Vorteil.
Denn zu dem Betrag, den der Arbeitnehmer in seinen bAV-Vertrag vom Nettolohn einzahlen möchte, kommt ein Zuschuss aus Steuern und Sozialabgaben oben drauf. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber ab 2019 einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent leisten. Und die Zinsen, die auf diesen Betrag anfallen, erhöhen die Summe zusätzlich.
Bei der Betriebsrente gibt es also weit mehr Zuschüsse als beim privaten Sparen. Ferner ist die Betriebsrente in der Ansparphase vor den Verwertungsansprüchen beim Arbeitslosengeld II sicher – im Gegensatz zur privaten Vorsorge.
Weitere Einzelheiten und mehr zum Thema Betriebsrente bei Teilzeit, erklärt das Video aus der neuen „Sei-schlau“-bAV-Serie von Finanzmedia. Weitere Videos finden Sie hier.
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