- Von Lorenz Klein
- 12.10.2018 um 11:58
Klappern gehört zum Handwerk – diesem Motto folgen Vermittlerverbände vor allem dann, wenn es um die Neuregelung von Vergütungsfragen geht. So haben unlängst sowohl der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) als auch der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW angekündigt, die mögliche Einführung eines sogenannten Provisionsdeckels in der Lebensversicherung verfassungsrechtlich überprüfen lassen zu wollen.
Dem lautstarken Widerstand möchte sich der Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler (BDVM) hingegen nicht anschließen – man übt sich lieber in hanseatischer Zurückhaltung, wie sich am Donnerstag auf dem alljährlichen Pressegespräch des BDVM in Hamburg zeigte.
„Ein Provisionsdeckel in der Lebensversicherung wäre verfassungswidrig“
„Die Politik ginge ein gefährliches Experiment ein“
Provisionsdeckel soll bis Frühjahr 2019 konkret werden
„Wir spielen nicht den Don Quichote“
„Wir bedauern zwar regulatorische Eingriffe, gehen dazu aber nicht in Fundamentalopposition. Wir spielen nicht den Don Quichote“, sagte Verbandspräsident Georg Bräuchle, der zugleich ankündigte, sein Amt bis November 2019 an Yorck Hillegaart von der Funk-Gruppe zu übergeben. Bräuchle will in den Ruhestand treten und wird bereits Ende November sein Amt als Marsh-Geschäftsführer aufgeben.
„Wir versuchen gesellschaftliche und politische Entwicklungen realistisch einzuschätzen“, so Bräuchle. Daher sei der Vorschlag von Frank Grund, Exekutivdirektor der Finanzaufsicht Bafin, zur Deckelung der Lebensversicherungsprovisionen „durchaus akzeptabel“, wie der VDVM-Präsident betonte.
Grund hatte vorgeschlagen, die Abschlussprovisionen auf 25 Promille zu beschränken. Weitere 15 Promille könnten Vermittler bei der Erfüllung bestimmter Qualitätskriterien erhalten.
Zwar sei das Bafin-Modell „nicht unser Wunsch“, räumte Bräuchle ein, aber bei „realistischer Einschätzung der politischen Großwetterlage sollte man sich solch einem Ansatz nicht verschließen“, fügte er hinzu.
Der geschäftsführende Vorstand des VDVM, Hans-Georg Jenssen, ergänzte, dass man zwar lieber ein „Buckelmodell“ bevorzugen würde, welches eine Provisionsobergrenze erst bei höheren Beitragssummen vorsieht. „Wir hätten aber auch mit dem Bafin-Modell kein Problem“, so Jenssen. Übereinstimmend mit entsprechenden Medienberichten und auf Basis eigener Gespräche erwartet er, dass mit einem Gesetzentwurf zum Provisionsdeckel im Frühjahr 2019 zu rechnen sei.
„Das halten wir für einen Treppenwitz“
Gleichwohl war ein Zähneknirschen in Jenssens Ausführungen unüberhörbar – etwa als dieser folgende Beispielrechnung bemühte: So würde eine künftige Abschlussprovision von 25 Promille bei einer Beitragssumme von 30.000 Euro für eine Lebensversicherung dem Makler einen Verdienst von 750 Euro bringen, wie Jenssen referierte. Dem stünde ein Beratungsaufwand von vielfach sieben bis acht Stunden gegenüber. Ein Anwalt würde für eine vergleichbare Leistung mehr als 1.000 Euro nehmen, konstatierte der VDVM-Vorstand.
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