- Von Iris Bülow
- 09.10.2018 um 10:57
Eine Firma namens DAZ – Datenschutzauskunft-Zentrale – versendet derzeit zu Hauf Faxe, unter anderem auch an Finanz- und Versicherungsvermittler. Die Empfänger werden gebeten, das mitgesendete Formular auszufüllen und unterschrieben zurückzusenden. Das sei im Zuge der seit Mai gültigen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für Gewerbebetriebe gesetzlich erforderlich, will das Schreiben weismachen.
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Das Perfide: Im etwas kleiner gedruckten Schlussteil findet sich die Formulierung, dass, wer hier tatsächlich seine Unterschrift leistet, ein teures Paket erwirbt – und zwar ein Drei-Jahres-Abonnement für Informationsmaterial und Musterformulare zur DSGVO. 498 Euro pro Jahr, insgesamt also knapp 1.496 Euro will die Firma dafür berechnen.
Die selbst ernannte Datenschutzauskunft-Zentrale, die laut der angegebenen Postadresse in Oranienburg sitzt, gibt sich dabei den Anstrich einer Behörde. Der Briefkopf des Schreibens ist im Stil eines amtlichen Schreibens gehalten. Auch der Name kann Entsprechendes vermuten lassen.
„Alter Bauerntrick“
Die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Michaelis rät Vermittlern, nicht auf das Schreiben zu reagieren. Denn eine gesetzliche Pflicht dazu bestehe keinesfalls: „Fallen Sie bitte nicht auf diesen alten Bauerntrick herein“, heißt es in einer E-Mail an Mandanten. Wie das Schreiben aussieht, erfahren Sie hier.
Der Vermittlerverband AfW geht noch einen Schritt weiter. Der geschäftsführende Vorstand Norman Wirth rät, Strafanzeige wegen versuchten Betrugs zu stellen: „Sie machen auch nichts falsch (im Gegenteil), wenn Sie zudem Ihre gewerblichen Kunden vor diesem Betrug warnen“, heißt es in einem aktuellen Newsletter des Verbands.
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