- Von Lorenz Klein
- 08.10.2018 um 12:22
Kfz-Versicherer bieten ihren Kunden teils hohe Rabatte, wenn sie Kriterien wie diese erfüllen: Neufahrzeug, eigene Garage, Wenigfahrer, Alleinnutzer, Beamter oder auch langjährig treu zum Versicherer.
Wer allerdings bei der Angabe dieser sogenannten beitragssenkenden Merkmale schummelt, kann sich jede Menge Ärger mit der Kfz-Versicherung einhandeln.
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„Bei einer Schadensmeldung kontrollieren die Versicherer die Angaben in der Police nach“, warnt die Verbraucherzentrale NRW. So gibt die Werkstattrechnung Aufschluss darüber, ob die gefahrenen Kilometer auch den Tatsachen entsprechend. Und anhand des Unfallberichts der Polizei lässt sich leicht nachprüfen, ob der laut Vertragsbedingungen eigentlich ausgeschlossene Fahranfänger nicht doch hinterm Steuer saß.
Mittels einer Umfrage unter zehn Anbietern wollte die Verbraucherzentrale erfahren, welche weiteren Kontrollmaßnahmen die Versicherer anstellen, um Flunkereien aufzudecken.
Keine weiteren Maßnahmen sehen Cosmos Direkt und Ergo vor, berichtet die Bild-Zeitung über die Auswertung.
Stichprobenartige Kundenabfragen sind demnach bei der R+V, Württembergische, Axa, Allianz, Huk-Coburg und LVM das Mittel der Wahl.
Keine Angaben machten demnach Provinzial und Generali.
Und was droht den Erwischten?
Das ist Ermessensache der Gesellschaften. Grundsätzlich berechnen aber alle befragten Versicherer den höheren Beitrag zu Beginn des Versicherungsjahres nach. Dabei gilt, dass der Versicherungsschutz zwar nie in Gefahr ist, allerdings kann der Anbieter danach von seinem Recht Gebrauch machen, den Vertrag zu kündigen.
In vielen Fällen bestrafen die Versicherer ihre unehrlichen Kunden auch.
Die Selbstbeteiligung um 500 Euro zu erhöhen, behält sich etwa die Axa vor, beispielsweise wenn der Unfall durch einen nicht berechtigten Fahrer verursacht wurde.
Den doppelten Beitrag für das laufende Versicherungsjahr verlangen sieben Anbieter. Mit Geldstrafen ist demnach bei der Provinzial (500 Euro) und der Württembergischen (1.000 Euro) zu rechnen. Nur die Huk-Coburg verzichte auf eine extra Geldstrafe, heißt es.
Um kein Risiko einzugehen, gilt: Bei Vertragsänderung, auch wenn nur der vereinbarte Kilometerstand steigt, sollte man seine Versicherung informieren, so die Empfehlung der Verbraucherschützer.
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