- Von Juliana Demski
- 02.10.2018 um 15:50
In seinem neuesten Blogpost hat Makler Philip Wenzel sich dem Kombi-Thema Rechtsschutz- und Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) angenommen. Denn vom Verbraucherschutz hört man oft, dass vor dem Abschluss einer BU bereits eine Rechtsschutzpolice im eigenen Versicherungsordner liegen sollte.
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„Schon wenn ich logisch darüber nachdenken, ist das Blödsinn“, schreibt Wenzel. Der Abschluss einer Versicherung sei schließlich kein Leistungsfall. „Ich verklage ja nicht den Versicherer später mal, weil er meinen Antrag angenommen hat.“ Vielmehr klage man dann, wenn der Versicherer nicht leisten wolle, so der Makler.
Dazu hat der Experte ein Urteil vom Bundesgerichtshof (BGH) herausgesucht – dieses dreht sich zwar um die private Krankenversicherung und nicht um die BU. Das macht aber nichts, denn dem Autor ging es darum, den Zeitpunkt des Leistungsfalls konkret zu machen.
„In dem Urteil wollte ein privat Versicherter seinen Krankenversicherer verklagen, weil dieser nicht leisten wollen. Der Rechtsschutzversicherer lehnte die Kostenübernahme ab, weil der Krankenversicherer seine Leistung verweigerte wegen gefälschter Rezepte. Bei Vorsatz müsse der Rechtsschutzversicherer nicht leisten und außerdem bestand der Vertrag zum Zeitpunkt der Fälschung noch nicht“, erklärt Wenzel den Fall auf seinem Blog.
Der BGH sei dieser Argumentation aber nicht gefolgt. „Für den Zeitpunkt des Versicherungsfalles ist einzig und allein der Tatsachenvortrag des Klägers entscheidend. Und das ist in diesem Fall eben die Leistungsablehnung des Krankenversicherers.“ Man müsse, so Wenzel, eine Rechtsschutzversicherung zur BU also erst dann abschließen, wenn man einen Leistungsantrag stellen wolle. Am besten drei Monate vorher, damit die Wartezeit auch erfüllt ist.
Grundsätzlich kann es daher sinnvoll sein, eine Rechtsschutzversicherung zur BU abzuschließen, so Wenzel, „da ein Rechtsstreit sehr teuer ist“ – zumal die Rechtsschutzpolice ja nicht nur im Zusammenhang mit strittigen BU-Entscheidungen leiste, sondern auch in vielen anderen Fällen, so das Fazit des Maklers.
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