- Von Lorenz Klein
- 19.09.2018 um 12:13
„Fragt man die Deutschen“ nach ihren persönlichen Herzenswünschen, so landet die obligatorische Weltreise stets auf den vorderen Plätzen. Gähn … Ambitionierte Geister antworten eher so: „Mein eigenes Café eröffnen.“ Doch wer den Sprung in die Selbstständigkeit tatsächlich wagt, erlebt nach der anfänglichen Romantik leider schnell das hier: „Jeden Morgen musst du bei jedem Kühlschrank die Temperatur messen und in ein Buch eintragen – für das Hygieneamt. Die wollen auch einen Putzplan“, berichten Elke und Christoph über ihren gescheiterten Versuch in, na klar, Berlin-Prenzlauer Berg ein Café zu eröffnen. „Bald aber holte uns der bürokratische Kleinkram ein“, sagte das Paar der Wochenzeitung „Die Zeit“. „Wirklich schlimm war der Einbruch, bei dem unsere schöne italienische Kaffeemaschine geklaut wurde. Wir waren nicht versichert.“ Doof jelaufen, sagt da der Berliner.
„Mindestens einmal im Jahr soll der Versicherungsschutz überprüft werden“
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Dabei ist der Diebstahl einer hochwertigen Kaffeemaschine beileibe nicht das ärgste, was angehenden Café- und Restaurantbetreibern wiederfahren kann. „In einem Gastronomiebetrieb kann viel passieren“, weiß Nils König, Leiter Produktmanagement Gewerbe bei der Gothaer Versicherung. Als da beispielsweise wären: „Brand, Leitungswasserschaden oder Verderb von Waren nach einem Schaden an der Kühlanlage“, zählt König auf. Und oft geht die Misere dann erst los, weil die anschließende Renovierung eine längere Betriebsunterbrechung erzwingt. Willkommen, Umsatzflaute. „Gastronomen fällt es in der Regel schwer, alle Risiken richtig einzuschätzen“, fasst Gothaer-Manager König die Ausgangslage zusammen.
Der Rat eines „guten Gastes“ ist mit Vorsicht zu genießen
Versicherungsmakler Frank Heidemann kann das nur bestätigen. „Bei der Überprüfung bestehender Verträge stellen wir fast immer erhebliche Deckungslücken fest. So sind dem Gastronomen wichtige Punkte wie grobe Fahrlässigkeit, Unterversicherung, Gebäudebestandteile, Mietsachschäden und Neuwertentschädigung gar nicht bekannt.“ Aber dafür gibt es ja eigentlich Profis, oder? Die Realität sieht oft so aus: Bei kleineren und mittleren Restaurants höre man öfter, dass der Versicherungsvermittler „ein Freund“ oder „guter Gast“ sei, berichtet Heidemann, „also in der Regel kein Experte für Gastronomieversicherungen“. Daher könne es im Schadenfall zu großen Problemen kommen, sagt der Makler.
Und leider sind die Schadenvarianten mindestens so abwechslungsreich wie die Spirituosenauswahl einer gut sortierten Cocktail-Bar in Berlin-Mitte – vom Rotweinfleck auf dem Abendkleid des Gastes bis zum Großbrand findet sich alles Mögliche in den Büchern der Versicherer: Zu den gewöhnlichen Fällen gehören Sachschäden durch fehlerhafte Bedienung und Personenschäden durch verdorbenes Essen, sagt Patrick Frank, zuständig für den Bereich Haftpflicht Vertrag – Firmenkunden bei der Haftpflichtkasse. Aber auch Personenschäden durch zu heiße Speisen und Schäden aufgrund einer Verletzung der sogenannten Verkehrssicherungspflicht – gemeint sind vor allem Stolperfallen und unbeleuchtete Wege – landen regelmäßig auf dem Tisch der Sachbearbeiter der Haftpflichtkasse.
„Den Wirt traf die volle Haftung“
Experte Frank schildert dazu einen konkreten Fall, den das Unternehmen vor einiger Zeit zu regulieren hatte: In einem Ausflugslokal fand eine Weihnachtsfeier statt. Als ein gehbehinderter Gast die Toilette aufsuchte, rutschte er auf dem glatten Parkett im großen Festsaal aus und stürzte. Dadurch zog er sich einen komplizierten Knöchelbruch zu. Wie sich später herausstellte, wurde der Saal am Vortag für eine Tanzveranstaltung genutzt – entsprechend war das Parkett besonders glatt gebohnert worden. Für die bevorstehende Weihnachtsfeier wurde der unansehnlich gewordene Boden wieder auf Hochglanz gebracht. Das Resultat war ein für Tänzer geeigneter, für normale und gehbehinderte Gäste ungeeigneter Boden.
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