- Von Redaktion
- 03.09.2018 um 08:30
Die neue Vorgabe ist eine Folge der Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD in deutsches Recht. Seit dem 23. Februar 2018 gilt nicht nur das Gesetz zur Umsetzung der IDD, sondern es traten auch ergänzende Delegierte Verordnungen der EU-Kommission in Kraft. In der Rechtsakte zur Product-Oversight-Governance (POG) wurde fixiert, wie europäische Versicherungsvermittler ihre Kunden angemessen zu beraten und dabei ausschließlich passgenaue Produkte zu vertreiben haben.
Dazu benötigen sie Produktvertriebsvorkehrungen, in denen sie dokumentieren, wie sie diese Voraussetzungen erfüllen. Die Vorkehrungen sollen sicherstellen, dass relevante Informationen über ein Versicherungsprodukt vom Versicherungsunternehmen eingeholt werden und umfassen neben dem Produktgeber auch den Vertrieb.
Hoher Grad an Individualisierung möglich
„Auf der Finanzmesse DKM vergangenen Jahres war das Thema bei vielen Maklern noch völlig unbekannt“, sagt Dr. Fabrice Gerdes, Manager bei zeb, eine der führenden europäischen Managementberatungen im Bereich Financial Services. „Da wir viele Versicherer als Kunden haben, die ihre Vertriebspartner nicht in einer unsicheren Informationslage sehen möchten, haben wir ein Tool konzipiert, das schnell und einfach Makler bei der Erstellung eines POG-Dokuments unterstützt.“
Der POG-Generator erstellt für Vermittler das entsprechende Dokument. Nach einer Anmeldung mit Namen und E-Mailadresse gibt der Nutzer online Daten zu seiner spezifischen Vertriebstätigkeit ein. Durch die Abfrage aller relevanten Parameter werden sämtliche relevante Aspekte berücksichtigt. Daraus erstellt das Tool das erforderliche Basis-POG-Dokument. Es wird dann zusätzlich im Nutzerprofil gespeichert und kann nach Belieben weiter individualisiert werden.
Datensicherheit gewährleistet
„Es sind sieben Schritte, in der Regel dauert die Eingabe nicht länger als eine halbe Stunde“, sagt Gerdes. Der POG-Generator steht seit Ende Februar online zur Verfügung, weit über 1.000 Versicherungsmakler und Mehrfachagenten haben ihn bereits angewendet. Der POG-Generator ist zwar speziell auf die Bedürfnisse von Maklern und Mehrfachagenten ausgelegt, kann aber grundsätzlich von jedem Versicherungsvermittler in Deutschland genutzt werden.
Die erfassten Daten werden auf Servern innerhalb Deutschlands gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben. Bei Fragen steht ein Helpdesk der zeb per E-Mail unter zeb.pog-generator@zeb.de bereit. Es wurde bisher allerdings nur vereinzelt angefragt, da das System selbsterklärend ist. Das Onlinetool ermöglicht es Maklern daher unkompliziert und schnell ihre Dokumentationspflichten zu erfüllen. Sie werden einmal jährlich um ein Update Ihrer Angaben gebeten. Falls sich wesentliche Teile ihrer Vertriebsausrichtung ändern, kann mit dem Tool jederzeit das POG Dokument aktualisiert werden.
POG muss regelmäßig aktualisiert werden
Der POG-Generator liefert zwar das geforderte, kann aber nur so gut sein, wie die eingegebenen Daten und stellt keine verbindliche Rechtsberatung dar. Es werden keine Empfehlungen oder Änderungsvorschläge in Bezug auf die eingegebenen Daten oder die sich aus den Daten ergebenden Vertriebstätigkeiten des Versicherungsmaklers abgegeben. „Eine Auswahl oder gar Prüfung einzelner Formulierungen nach rechtlichen Kriterien findet nicht statt. Auch wird das erstellte Dokument weder auf Vollständigkeit noch auf Richtigkeit geprüft. Die Erstellung des POG-Dokuments erfolgt allein aufgrund der vom Nutzer eingegebenen Daten“, stellt zeb-Manager Gerdes klar.
Das POG gehört seit dem 23. Februar 2018 zu den gesetzlichen Maklerpflichten. Ignoranz seitens der Makler kann sich rächen. „In Streitfällen vor Gericht kann sich ein Fehlen dieses Dokumentes für den Makler durchaus negativ auswirken. Auch der Schutz über die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung kann womöglich versagt werden“, weist Gerdes auf die Relevanz eines aktuellen POG hin. Daher empfiehlt es sich, sich eine halbe Stunde Zeit für die kostenlose Service-Dienstleistung zu nehmen und dann auf der sicheren Seite bezüglich der Regulierungspflichten zu stehen.
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