- Von Juliana Demski
- 24.08.2018 um 16:42
„Wir freuen uns, dass Verbraucher nicht mit falschen Anreizen zum Abschluss von Versicherungsverträgen verleitet werden dürfen und dass die Beratungsqualität durch den Vermittler sichergestellt wurde“, erklärte BVK-Chef Michael Heinz in einer Mitteilung. Sein Verband unterstütze die enge Auslegung des Provisionsabgabeverbots.
Verbände fordern klares Verbot der Provisionsabgabe
„Das Provisionsabgabeverbot schützt den Verbraucher“
„Das Provisionsabgabeverbot ist ein zahnloser Tiger“
Hintergrund für diese Äußerungen ist die Auseinandersetzung zwischen der Finanzaufsicht Bafin und dem Versicherungs-Start-up Gonetto. Dieses verstößt laut Bafin gegen das sogenannte Verbot von Sondervergütungen, da es Provisionen an Kunden auskehrt. Die Behörde warnte daraufhin andere Versicherer davor, mit dem Insurtech zu kooperieren. Gonetto beruft sich indes auf die Industrie- und Handelskammer Wiesbaden. Diese habe das Geschäftsmodell im Gegensatz zur Bafin als nicht rechtswidrig erklärt.
Heinz geht mit Start-ups hart ins Gericht
BVK-Chef Heinz dazu: „Geschäftsmodelle, die nicht den Fokus auf den Kundenbedarf legen, sondern den Versicherungsnehmer zu Abschlüssen mit möglichst hohen Provisionsrückzahlungen animieren wollen, müssen konsequent sanktioniert werden.“ Aus seiner Sicht sei es dabei unerheblich, ob es sich um Abschluss- oder Bestandsprovisionen handele.
Man stimme mit der Bafin überein, so Heinz weiter, dass auch „fragwürdige Geschäftsmodelle junger Start-ups, die auf eine ‚Geiz-ist-geil-Mentalität‘ setzen, nicht weiter zum Schaden der Verbraucher und der gesamten Vermittlerbranche betrieben werden dürfen.“
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