Die E-Mails noch eben schnell im Bett checken: Die ständige Erreichbarkeit im Arbeitsalltag kann zu Stress bei Arbeitnehmern führen. © Panthermedia
  • Von Oliver Lepold
  • 20.08.2018 um 11:39
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lesedauer Lesedauer: ca. 01:25 Min

Jeder vierte Arbeitnehmer muss laut einer Statistik der gesetzlichen Rentenversicherung seine berufliche Tätigkeit bereits vor der Rente aufgeben, weil er berufsunfähig wird. Wer nicht ausreichend für diesen Fall vorgesorgt hat, dem droht aufgrund des plötzlichen Einkommensverlusts ein erheblicher Einbruch im Lebensstandard.

Immer öfter sind schwere Belastungsstörungen, Ermüdung sowie Probleme bei der Lebensbewältigung die Gründe, weshalb sich Krankschreibungen unter dem Sammelbegriff Burn-Out häufen.

Derzeit befinden sich laut dem Analysehaus Morgen & Morgen (M&M) rund 260.000 Berufsunfähigkeitsrenten mit einem Volumen von 2 Milliarden Euro in der Auszahlung. Allein 2017 wurden mehr als 45.000 neue BU-Leistungsfälle anerkannt. Eine aktuelle Auswertung der Experten von M&M zeigt, dass die häufigste BU-Ursache Nervenkrankheiten und psychische Erkrankungen sind. Fast jeder dritte Fall lässt sich mittlerweile darauf zurückführen. Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates sind die zweithäufigste, Krebs und ähnliche Erkrankungen die dritthäufigste Ursache für Berufsunfähigkeit (siehe Grafik M&M).

Vor zehn Jahren lag der Anteil psychischer Erkrankungen als BU-Auslöser lediglich bei rund 20 Prozent der Fälle. Die Zunahme mag einerseits daran liegen, dass psychische Erkrankungen mittlerweile besser anerkannt werden. Andererseits sind auch die Belastungen durch den Leistungsdruck in der Arbeitswelt gestiegen. So ist Stress am Arbeitsplatz inzwischen Grund Nummer eins für Frühberentungen. Laut Bundesgesundheitsministerium ist die Zahl stressbedingter Fehltage zwischen 2012 und 2016 von knapp 20 Millionen pro Jahr auf mehr als 30 Millionen gestiegen.

Daher gibt es Stimmen, die einen gesetzlichen Eingriff fordern – eine Anti-Stress-Verordnung. Die Idee der Bundestagsfraktion „Die Linke“: eine solche Verordnung soll die Beschäftigten wirksam vor zu hoher Arbeitsbelastung und ausufernden Arbeitszeiten schützen. Inhaltlich würde eine Anti-Stress-Verordnung die Gestaltung der Arbeitsaufgabe, die Arbeitsorganisation, soziale Einflussfaktoren, die Bedingungen des Arbeitsplatzes, dessen Umgebung sowie die Arbeitszeit berücksichtigen. Dazu gehört auch ein wirksamer Schutz der Beschäftigten vor ständiger Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit und mehr Einfluss der Beschäftigten auf das zu leistende Arbeitsvolumen.

Noch sind hier jedoch keine konkreten Anti-Stress-Vorschriften für Arbeitgeber verabschiedet worden. Laut Koalitionsvertrag wollen CDU, CSU und SPD den Arbeitsschutz in erste Linie auf die Herausforderungen der Digitalisierung überprüfen. Immerhin sollen Studien der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hinsichtlich psychischer Erkrankungen ausgewertet werden. Was daraus wird, bleibt abzuwarten.

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Oliver Lepold

Oliver Lepold ist Dipl.-Wirtschaftsingenieur und freier Journalist für Themen rund um Finanzberatung und Vermögensverwaltung. Er schreibt regelmäßig für Pfefferminzia und andere Versicherungs- und Kapitalanlage-Medien.

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