- Von Manila Klafack
- 02.08.2018 um 10:34
Eine Seniorin verreist mit ihren Kindern von Niedersachsen nach München, um dort Silvester zu feiern. Aufgrund von Bauchschmerzen muss sie jedoch ins Krankenhaus. Die niederschmetternde Diagnose: Bauchspeicheldrüsenkrebs im Endstadium. Vermutlich habe sie nur noch kurze Zeit zu leben. Die Ärzte empfehlen einen liegenden Transport in einem Krankenwagen gen Heimat, da eine Zug- oder auch Autofahrt nicht zumutbar sei.
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Zurück in Hannover ergeben weitere Untersuchungen: Es ist doch kein Krebs. Die Krankenkasse weigert sich daraufhin, die Kosten des Krankentransports in Höhe von 2.200 Euro zu übernehmen. Er sei nicht notwendig gewesen, heißt es.
Gegen das Vorgehen der Kasse regt sich nun Widerstand: „Die Ablehnung der Kostenübernahme ist für uns nicht nachvollziehbar“, sagt Kai Kirchner, Gesundheitsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Eine Krebsdiagnose dieser Härte sollte Grund genug für die Verlegung in ein wohnortnahes Krankenhaus sein.“
Auch rechtlich sieht der Experte den Fall klar. „Per Gesetz ist geregelt, dass eine medizinische Notwendigkeit für einen Krankentransport auch dann gegeben ist, wenn dadurch psychische Belastungen reduziert werden.“ Dies sei hier eindeutig der Fall. Es sei nicht zumutbar, dass eine tödlich erkrankte Patientin neben der Diagnose auch noch die Trennung von ihrer Familie verkraften müsse. „Wir hoffen sehr, dass die Krankenkasse einlenkt und die Kosten übernimmt“, so Kirchner.
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