- Von Redaktion
- 30.07.2018 um 12:47
Ob Blitzschlag, Wasserschaden oder Brand – wie wichtig der (passende) Schutz der Immobilie ist, zeigt sich immer wieder. Um geschützt zu sein, empfiehlt sich eine Wohngebäudeversicherung. Allerdings sichert sie Schäden durch Hochwasser, Starkregen, Erdrutsche oder Schneelasten nicht ab. Denn dabei handelt es sich um Elementarschäden, die gesondert abgesichert werden müssen. „Bei Starkregen nützt mir Schutz vor Leitungswasserschaden nichts”, erläutert Gabriele Zeugner von der Verbraucherzentrale Bremen gegenüber dem Nachrichtensenders n-tv.
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Sie empfiehlt Verbrauchern, sich über ihre Standortrisiken im Internet zu informieren. Grundsätzlich würden Versicherer den Elementarschadenschutz nur im Paket mit einer Wohngebäudeversicherung anbieten. Ganz unabhängig jedoch davon, sollten Immobilienbesitzer auf den Einschluss der groben Fahrlässigkeit achten, so der Rat. Denn nur dadurch ließen sich beispielsweise Schäden durch vergessene Herdplatten oder brennende Kerzen regulieren. Gleiches gelte für Überspannungsschäden an Heizungselektronik und Smarthome-Installationen, die manchmal nicht von dem Blitzschutz erfasst seien.
Wird eine Rückstauklappe plus erforderlicher Wartung verlangt?
Auch bei Wasserschäden, zum Beispiel infolge defekter Abwasserrohre, ist laut Verbraucherschützerin Obacht geboten. Nicht immer wird der Schaden von der kommunalen Wasserversorgung übernommen, wenn die geborstene Leitung außerhalb des eigenen Grundstücks liegt. „Da wäre es unglücklich, wenn dies in der eigenen Wohngebäudepolice fehlt“, heißt es.
Ein Fallstrick lauere zudem beim Schutz vor Überschwemmungsrückstau: Eventuell stehe „im Kleingedruckten“, dass der Versicherer den Einbau einer Rückstauklappe plus der erforderlichen Wartung verlange.
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