Ein Arzt misst den Blutdruck eines Patienten. © Pixabay
  • Von Manila Klafack
  • 27.07.2018 um 11:40
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Eigentlich sollen die Vergütungen der Ärzte für privat und gesetzlich Versicherte jeweils eigenständig neu geregelt werden. Doch nach einer Äußerung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), herrscht Aufregung. Kommt doch eine Vereinheitlichung?

Im Koalitionsvertrag vereinbarten SPD und CDU/CSU eine Überarbeitung des bisher bestehenden Vergütungsmodells der Ärzte. „Sowohl die ambulante Honorarordnung in der gesetzlichen Krankenversicherung (EBM), als auch die Gebührenordnung der privaten Krankenversicherung (GOÄ) müssen reformiert werden. Deshalb wollen wir ein modernes Vergütungssystem schaffen, das den Versorgungsbedarf der Bevölkerung und den Stand des medizinischen Fortschritts abbildet“, heißt es dort. Als Zeithorizont ist Ende 2019 festgehalten.

Hintergrund: Im Zuge der Reform des Gesundheitssystems zum 1. Januar 2009 trat unter anderem die Einführung des Gesundheitsfonds in Kraft. Die Vergütung der Ärzte änderte sich ebenfalls mit dieser Reform. Einfacher, transparenter und mehr Kalkulationssicherheit für Ärzte waren die Ziele der Neuordnung. Auch die ungleiche Vergütung in unterschiedlichen Regionen wurde abgeschafft, um eine Über- und Unterversorgung abzubauen.

Konkrete Inhalte in der Novellierung dieser Verordnung sind bisher kaum an die Öffentlichkeit gelangt. Es soll ein modernes Vergütungssystem sein, das dem Versorgungsbedarf gerecht wird und dem aktuellen medizinischen Stand entspricht. Einem Bericht der Ärzte-Zeitung zufolge äußerte sich Klaus Reinhardt, GOÄ-Beauftragter der Bundesärztekammer, zum aktuellen Stand im Mai: „Wir haben einen ersten Rohentwurf. Er ist zwar weit davon entfernt, in den Verhandlungsprozess eingebracht zu werden, aber wir kommen gut voran.“

Kommt eines Vereinheitlichung von GOÄ und EBM?

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sorgte jedoch laut Ärzteblatt beim Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS) zwischenzeitlich für Verwunderung. So habe Spahn geäußert, dass auch eine Vereinheitlichung von GOÄ und EBM geprüft würde. „Die Kommission soll Vorschläge für ein modernes Vergütungssystem erarbeiten, sonst nichts“, wird PVS-Verband-Vorsitzender Jochen-Michael Schäfer im Ärzteblatt zitiert. Bei einer Vereinheitlichung der Honorarsysteme würde vernachlässigt, „dass EBM und GOÄ völlig unterschiedliche Zielsetzungen bedienen“.

Was den Aspekt der privaten Krankenversicherer angeht, zeigt sich Uwe Laue, Vorstand des Verbands der Privaten Krankversicherung, Ende Juni auf der Verbands-Jahrestagung zuversichtlich. Das schreibt die Medical Tribune. Ende des Jahres solle dann ein mit der Bundesärztekammer gestalteter Entwurf vorhanden sein. Dieser könne als „Blaupause“ für die Kommission dienen.

Die Kommission, die aus 13 Wissenschaftlern besteht, soll „grundsätzliche Ansätze für ein modernes Vergütungssystem für ambulante ärztliche Leistungen“ erarbeiten, heißt es im Errichtungserlass, auf dessen Entwurf sich die Ärzte-Zeitung beruft. Besonderes Augenmerk soll auf der „Behebung bestehender, durch die unterschiedlichen Honorarordnungen verursachten Probleme“ liegen. Die Folgen einer einheitlichen Honorarordnung sollen jedoch geprüft werden.

Vielleicht bedeutet die kommende Neuregelung der Honorare gleich den nächsten Schritt hin zur Bürgerversicherung – wenn nämlich doch die Vergütung der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung einheitlich geregelt wird.

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Manila Klafack

Manila Klafack war bis März 2024 Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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