- Von Redaktion
- 24.07.2018 um 11:35
Mit den sogenannten Wahltarifen können Versicherte zum Beispiel privatärztliche Leistungen innerhalb der GKV erhalten. Tarife mit Prämienzahlung bei Leistungsfreiheit und Selbstbehalt sind dabei neben Kostenerstattung, dem Krankengeld für Selbstständige und alternativen Arzneimitteln die am meisten verbreiteten Wahltarife. Auch dafür gelten gesetzliche Regeln, Leistungsumfang und Prämienhöhe kann jede Kasse indes individuell ausgestalten. Es lohnt ein Vergleich.
„Die Zielgruppe für Wahltarife sind Kunden, die sich mehr Leistungen und mehr Flexibilität wünschen. „Leben heißt nun mal auch Veränderung. Und da kann ich mit Wahltarifen meine Krankenkassen an mein Leben anpassen, eine Option dazu buchen oder eine andere abbestellen“, sagt Michael Kietzmann, Leiter Produktmanagement der Knappschaft. Makler, die sich mit Wahltarifen auskennen, können ihren Kunden so zu einer besseren Leistung und/oder zu geringeren Beiträgen verhelfen. Insbesondere, wenn bestimmte Wahltarife wie bei der Knappschaft (siehe Grafik) kombiniert werden können.
Bei der Knappschaft können die Wahltarife auch für Familienangehörige abgeschlossen werden, ohne dass der Stammversicherte den Wahltarif gewählt hat, zum Beispiel der Wahltarif Kostenerstattung oder im Wahltarif alternative Medizin. Es werden generell keine Gesundheitsfragen gestellt oder Risikozuschläge für eventuelle Krankheiten erhoben.
Einige Wahltarife der Knappschaft im Überblick:
Prämienzahlung bei Leistungsfreiheit
Falls Versicherte und ihre familienversicherten Angehörigen ein Jahr lang keine ärztlichen Leistungen in Anspruch genommen haben, erhalten sie im darauf folgenden Jahr eine Prämie. Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen dürfen dabei wahrgenommen werden. Auch Behandlungen von Angehörigen unter 18 Jahren werden dabei nicht berücksichtigt. „Bei der Knappschaft haben auch Gesundheitskurse zur Prävention, Schutzimpfungen und Leistungen, die während der Schwangerschaft und der Mutterschutzfrist gewährt werden, keinen Einfluss auf die Prämie des Wahltarifs“, so Kietzmann. Die Prämie steigt, je länger die Leistungsfreiheit anhält: von 140 Euro im ersten vollen Kalenderjahr über 220 im zweiten bis hin zu 300 Euro im dritten Jahr.
Kostenerstattung beim Arzt/Zahnarzt
Versicherte, die die gesetzliche Kostenerstattung gewählt haben werden wie Privatpatienten beim Arzt behandelt und dieser darf dann höhere Gebührensätze abrechnen. Die Versicherten bezahlen die Arztrechnung selbst und erhalten später die für gesetzlich Versicherte üblichen Kostensätze erstattet. Für den restlichen Rechnungsbetrag können die Versicherten dann gegen Zahlung einer altersabhängigen Prämie die Wahltarife zur Kostenerstattung wählen und die Knappschaft erstattet dann darüber hinaus auch 80 Prozent des restlichen Rechnungsbeitrags. „Das gilt für alle Leistungen, die zum Leistungsumfang der GKV gehören. Die Versicherten zahlen einen Eigenanteil von maximal 500 Euro pro Jahr, danach werden die kompletten 100 Prozent der Kosten übernommen“, betont Kietzmann die Vorteile.
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