- Von Manila Klafack
- 18.07.2018 um 16:55
Ein aktueller Fall des Hamburger Rechtsanwalts Dirk-Hagen Macioszek, Partner in der Kanzlei Hilbrandt Rückert Ebbinghaus, zeigt, wie verzwickt manchmal die rechtliche Lage bei Aktivitäten im Internet sein kann. „Die Geschichte fängt recht normal an“, erzählt Macioszek. Ein Online-Shopper bestellt im Internet ein E-Bike im Wert von rund 3.000 Euro. Unglücklicherweise fällt er dabei auf einen Fake-Shop herein und bekommt seine Ware nicht.“
Daraufhin wendet er sich an eine Verbraucherschutzzentrale. „Dort wird ein Domain-Besitzer ermittelt. Der betrogene Käufer bekommt diese Daten und versucht nun, gegen den vermeintlichen Betreiber des Fake-Shops vorzugehen – auch öffentlich“, berichtet Macioszek weiter. Das Vertrackte ist allerdings, dass die Verbraucherschützer die Domain-Namen verwechselt haben. „Damit wurde ein Unternehmer in Misskredit gebracht, dessen Fehler ist, eine ähnliche klingende Internetseite zu betreiben“, so der Jurist.
Grundsätzlich empfiehlt Macioszek jedem, der im Internet einkauft, vor allem bei Schnäppchen besonders aufmerksam zu sein: „Hier lohnt sich ein zweiter oder dritter kritischer Blick, damit man eben nicht auf Fake-Shops hereinfällt.“ Er selbst benutzt für seine Zahlungen bevorzugt die Kreditkarte. Denn damit minimiere sich die Gefahr, Geld zu verlieren. Das Kreditkarteninstitut ersetze in solchen Fällen den Betrag oder kann diesen zumindest zurückbuchen. Bei einer Vorabüberweisung dagegen sei es wahrscheinlicher, auf dem Verlust sitzen zu bleiben.
Besteht der Verdacht auf eine Täuschung oder gar einen Betrug, sollten die Betroffenen schnellstmöglich einen Anwalt und eventuell die Polizei einschalten. Bei EC- oder Kreditkartenbetrug schnell die Karte sperren lassen. Dabei lieber in Kauf nehmen, ein paar Tage ohne Karte auskommen zu müssen, als Geld zu verlieren.
„Es sollte immer dann Vorsicht walten, wenn bei Online-Aktivitäten ein ungutes Gefühl entsteht, etwa bei der Herausgabe von Daten, bei denen man sich fragt, warum sie für diese Aktion relevant sein sollen“, sagt Macioszek. Zum Schutz von Daten ist zwar Ende Mai die neue Datenschutzverordnung in Kraft getreten, und damit hat der Verbraucher mehr Auskunftsrechte erhalten. „Doch 80 Prozent der Regelungen gab es bereits vorher. Auch, dass man sich bei Verstößen an den Landesdatenschutzbeauftragten wenden kann, ist nicht neu.“
Nicht nur als Geschädigter kann ein Internet-Nutzer mit dem Gesetz in Konflikt geraten. „Werden auf Online-Plattformen Dinge verkauft, und die Beschreibung entspricht nicht dem tatsächlichen Zustand oder sie werden nach Geldeingang nicht rechtzeitig verschickt, kann eine Anzeige wegen Täuschungs- oder Betrugsverdachts drohen“, sagt Macioszek.
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