- Von Juliana Demski
- 09.07.2018 um 16:16
In weiten Teilen Deutschlands herrscht erhöhte Waldbrandgefahr. Glasflaschen dürfen mancherorts nicht mehr verwendet werden, und Rauchen in Waldgebieten ist auch verboten. Aber wer zahlt eigentlich, falls es doch mal zum Brand kommt?
Kunden entscheiden sich für hohe Deckungssummen
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„Entsteht durch fahrlässiges Verhalten ein Waldbrand, leistet die private Haftpflichtversicherung des Verursachers für den Schaden“, erklärt Konrad Göbel, Privathaftpflicht-Experte bei der Gothaer. Wobei man hier aber auf die Unterscheidung zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit achten muss. Manche Versicherer zahlen bei grober Fahrlässigkeit, andere nicht.
Das Wichtige dabei: Versicherungsnehmer sollen laut Göbel auf eine ausreichend hohe Deckungssumme achten. Mindestens 10 Millionen Euro sollten es schon sein, rät er.
Wer allerdings bewusst und gezielt einen Waldbrand auslöse, dürfe keine Leistungen seines Haftpflichtversicherers erwarten. Denn: Die private Haftpflichtversicherung komme nicht für Schäden auf, die vorsätzlich verursacht werden.
Auch Waldbesitzer können sich schützen: mit einer Waldbrand- und Waldsturmversicherung. In einer Waldbrandversicherung sind neben dem bereits geschlagenen Holz, das sich noch im Eigentum des Waldbesitzers befindet, auch Jagd-Einrichtungen wie Hochsitze und Jagdhütten eingeschlossen. Ergänzend ist eine Absicherung gegen Folgekosten wie Wiederaufforstung möglich.
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