- Von Lorenz Klein
- 04.07.2018 um 12:18
Was ist geschehen?
Ein gescheiterter Bonner Unternehmer, der seit 15 Jahren arbeitsunfähig ist und sich daher offenbar in großer Geldnot befindet, betrügt neun Jahre lang seine private Krankenversicherung (PKV) – von April 2006 bis Dezember 2015 erfindet der 52-Jährige Erkrankungen und fälscht Arztrechnungen. Diese reicht er regelmäßig bei seiner PKV ein, wie die Bonner Rundschau berichtet.
Neue Software soll PKV-Betrug erkennen
AOK Hessen prangert Betrugsfälle an
Jahrelang ist er mit seinem kriminellen Tun erfolgreich, doch irgendwann fliegt der ehemalige Unternehmer auf, weil er sogar auch dann noch Rechnungen einreicht, als der angeblich ihn behandelnde Arzt bereits verstorben war.
Bereits zuvor fiel einem Mitarbeiter der Versicherung auf, dass die Abrechnungen ein „auffälliges Layout-Muster“ hatten, wie die Zeitung schreibt. „Seltsam erschien ihm auch, dass sich über viele Jahre Diagnose und Behandlung – die regelmäßige Entfernung von eitrigen Karbunkeln – stereotyp wiederholten“, wie es weiter heißt.
Vor dem Bonner Landgericht räumt der Mann ein, dass er die Rechnungen nach dem Tod des Arztes gefälscht habe – die Fälschungen in den Jahren zuvor bestreitet er aber bis zum Schluss.
Das Urteil
Das Bonner Landgericht gibt der Klage der geschädigten privaten Krankenversicherung in vollem Umfang statt (AZ: 9 O 66/17). Die Richter verurteilen den 52-Jährigen im Frühjahr 2018 wegen gewerbsmäßigen, schweren Betruges und Urkundenfälschung. Das Strafmaß lautet ein Jahr und neun Monate Haft auf Bewährung. Zudem muss der Verurteilte die erfundenen Heilbehandlungskosten in Höhe von 55.638 Euro zurückzahlen.
Die Zivilrichter waren sich aufgrund „genügender Indizien“, wie es im Urteil heißt, sicher, dass der Angeklagte sämtliche Erkrankung erfunden hat. Neben den ungewöhnlich häufigen Entfernungen von Geschwüren existierten keinerlei Arzt- oder Laborberichte, die in Zusammenhang mit der Erkrankung gestanden hätten. 25 Eingriffe im Jahr ohne eine weitergehende therapeutische Behandlung, das sei nicht nachvollziehbar, so die Richter.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren