- Von Lorenz Klein
- 15.06.2018 um 15:43
Den „Mobbern“ der Lebensversicherung „den Wind aus den Segeln nehmen!“ – mit diesem Appell an rund 100 Versicherungsmakler machte der Unternehmensberater und Analyst Frank-Christian Corell in seinem Eröffnungsvortrag deutlich, worum es am Mittwoch beim HDI bAV-Expertenforum 2018 in der Kölner Marienburg auch ging: Den Nutzen einer versicherungsförmigen Altersvorsorge gegenüber vorurteilsbeladenenen Verbrauchern und Unternehmern herauszustellen – und das bedeutet Corell zufolge vor allem: Die Komplexität der Produkte richtig kommunizieren und deren Alleinstellungsmerkmal verteidigen. Das da heißt: „Weiterhin für Kunden wichtige Optionen und Garantien anbieten“, wie der Gründer der Finrisk Management GmbH von der Versicherungsbranche forderte.
Welche Änderungen die Betriebsrenten-Reform bringt
Das bietet das HDI bAV-Expertenforum 2018
„Fakten sprechen für die Betriebsrente“
Kann die betriebliche Altersversorgung (bAV) diesen Ansprüchen genügen? Corell meint ja. „Über 40 Prozent der Arbeitnehmer haben noch keinen bAV-Anspruch: Gewinnen wir sie“, rief er dem Publikum zu. Tja, aber wie soll das konkret geschehen? Nun, vielleicht hilft ja der „bAV-Erfolgscode“ weiter, um die bAV-Anwartschaften in der Arbeitnehmerschaft endlich über die 60-Prozent-Hürde zu hieven.
Diesen „Erfolgscode“ entschlüsselte Gastgeber Fabian von Löbbecke, Vorstandsvorsitzender der Talanx Pensionsmanagement AG und verantwortlich für bAV bei HDI, in seinem darauffolgenden Vortrag: 0-8-15-30-100-152-40-4. Alles klar? Nicht? Nun, jede Zahl aus dieser Kolonne steht für eine wichtige Kennzahl aus dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG), das zum 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist. „Die Null steht zunächst für die Null-Prozent-Garantie der Nahles-Rente“, sagte von Löbbecke mit Blick auf die neue Zielrente, die im Rahmen des Sozialpartnermodells zwischen den Tarifvertragsparteien vereinbart werden kann. Dazu später mehr.
Deutlich interessanter – zumindest aus vertrieblicher Sicht – stellen sich für Makler die weiteren Zahlen des Codes dar: So steht die 8 für „8 Prozent Steuerfreiheit“. Konkret: Das BRSG sieht im Rahmen der steuerlichen Förderung vor, dass das steuerfreie Dotierungsvolumen nach Paragraf 3 Nr. 63 EStG von 4 auf 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) steigt. Von Löbbecke wertete diesen Schritt als positiv, weil dies bedeutet, dass ein Arbeitnehmer 8 Prozent der BBG pro Jahr steuerfrei als Beitrag beispielsweise für eine Direktversicherung im Rahmen der bAV aufwenden kann.
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