Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe: Die Richter haben eine Entscheidung darüber, ob das Lebensversicherungsreformgesetz verfassungsgemäß ist oder nicht, erstmal vertagt. © Joe Miletzki
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  • 13.06.2018 um 23:11
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Dürfen Lebensversicherer ihren Kunden auch in Zukunft die Beteiligung an den Bewertungsreserven auf Zinspapiere kürzen? Diese Frage hatte der Bundesgerichtshof am Mittwoch zu entscheiden. Die Richter haben eine Entscheidung vertagt, es scheint aber so, als würden sie an der gängigen Praxis nichts ändern wollen. Die Details.

Worum geht es?

Seit der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes 2008 müssen Versicherte zur Hälfte an den Bewertungsreserven der Lebensversicherer beteiligt werden. Im Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) hat der Gesetzgeber 2014 diese Beteiligung wegen des andauernden Zinsniveaus neu geregelt. Die Anbieter müssen seitdem nur noch jene Reserven an Kunden zur Hälfte auskehren, die sich nicht für den sogenannten Sicherungsbedarf brauchen – also zur Sicherung zugesagter Garantien. Nur die Reserven auf Zinspapiere sind allerdings hiervon aber betroffen.

  

Die Verbraucherschützer vom Bund der Versicherten (BdV) halten diese Änderung für verfassungswidrig. Sie benachteilige die Kunden deutlich. Aus diesem Grund ist der BdV gegen die zur Ergo gehörenden Victoria Versicherung vor Gericht gezogen. Der Versicherer hatte die Beteiligung an den Bewertungsreserven eines Kunden von 2.821 Euro auf 149 Euro gekürzt. Der Fall ging durch mehrere Instanzen und liegt nun beim Bundesgerichtshof.

Der Fall sei exemplarisch für mehr als 70 Millionen Verträge, heißt es vom BdV. „Es geht um Milliarden im zweistelligen Bereich, die den Versicherten vorenthalten werden sollen“, erklärt BdV-Chef Axel Kleinlein.

Was macht der BGH?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Mittwoch eine Entscheidung erstmal vertagt. Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit sagt Kleinlein: „Der BGH scheint das Lebensversicherungsreformgesetz als recht ausgewogen bewerten zu wollen. Angesichts des Pfuschs bei diesem Gesetz ist das aus meiner Sicht aber nicht nachvollziehbar.“

Allerdings kann es sein, dass die Versicherer ihren Kunden in Zukunft erklären müssen, wie die Kürzungen zustande kommen.

Das Urteil des BGH soll am 27. Juni verkündet werden.

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