- Von Manila Klafack
- 08.06.2018 um 16:50
In den vergangenen zwei Jahren konnten sich Wirtschaftskriminelle mit der sogenannten Fake-President-Falle über 150 Millionen Euro aneignen. Rund 50 Unternehmen waren davon betroffen. Das geht aus Daten der Versicherer für Vertrauensschadenversicherung hervor, schreibt der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft.
Bei dieser Art des Betrugsfalls geben sich die Täter als Führungskräfte aus und verlangen eine Überweisung auf das eigene Konto. Das Bundeskriminalamt stellte hierbei einen alarmierenden Anstieg fest. Waren es im Jahr 2013 erst 4 Fälle, lag die Zahl im Jahr 2016 bereits bei knapp 350.
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Neben der Masche, sich als Führungskraft auszugeben, würden es Betrüger ebenfalls beispielsweise als „Phantomfrachtführer“ versuchen. Dabei geben sie sich in Online-Frachtbörsen als Transportunternehmen aus und stehlen Lkw-Ladungen.
„Die Digitalisierung hat völlig neue Angriffswege geschaffen und auch bekannte Delikte vereinfacht. Alle verfügbaren Zahlen weisen darauf hin, dass Wirtschaftskriminelle die Digitalisierung als Chance erkennen und nutzen. Wer kein effektives Compliance-Management hat und an der IT-Sicherheit spart, spielt mit der Existenz seines Unternehmens“, sagt GDV-Präsident Wolfgang Weiler.
Mittelständler häufiger Opfer als Großunternehmen
Nach repräsentativen Forsa-Umfragen im Auftrag des GDV fiel jedes zehnte Großunternehmen in den vergangenen zwei Jahren Betrug und Diebstahl zum Opfer. Jedes fünfte berichtete von erfolgreichen Cyberattacken. Im Mittelstand waren Hacker noch erfolgreicher: 30 Prozent der von Forsa befragten kleinen und mittleren Unternehmen erlitten wirtschaftliche Schäden durch Attacken auf ihre IT-Systeme.
Versicherer und Strafverfolgungsbehörden empfehlen größere Anstrengungen bei der Prävention und mehr Strafanzeigen. Das Vier-Augen-Prinzip bei Überweisungen und regelmäßige Schulungen zur IT-Sicherheit könnten viele Angriffe abwehren. Zudem sollten Unternehmen die Seriosität und Authentizität potenzieller Geschäftspartner prüfen.
„Unternehmen sollten einen Cyberkrisenplan erarbeiten“
Ebenfalls wichtig sei die Vorbereitung auf den Ernstfall, so Oberstaatsanwalt Markus Hartmann, Leiter der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) Nordrhein-Westfalen: „Je eher die Unternehmen wissen, wie sie sich im Fall eines Cyberangriffs zu verhalten haben, desto wirksamer und effizienter ist die Krisenreaktion. Ich kann deswegen nur appellieren: Jedes Unternehmen sollte einen Cyberkrisenplan aufstellen – und Teil dieses Plans muss sein, möglichst schnell die Strafverfolgungsbehörden mit einzubeziehen.“
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