Was eine Klage kostet, hat der Versicherungsverband GDV anhand von 1,4 Millionen Streitfällen ausgewertet. Eine Klage mit einem Streitwert von 10.000 Euro kostet demnach bis zum erstinstanzlichen Urteil über 4.500 Euro. Davon sind rund 700 Euro Gerichtskosten und rund 3.800 Euro Anwaltsgebühren © GDV
  • Von Lorenz Klein
  • 06.06.2018 um 11:27
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Die Kosten von Rechtsstreitigkeiten sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen – allein von 2012 bis 2016 um 19 Prozent, wie der Versicherungsverband GDV mitteilt. Vor dem Hintergrund der deutlichen Zunahme der Beschwerden in der Rechtsschutzversicherung drängt die Versicherungswirtschaft auf geringere Gebühren für „wenig aufwändige Verfahren“.

Für Anwälte und Gerichte müssen die Deutschen immer tiefer in die Tasche greifen: Die entsprechenden Ausgaben stiegen allein von 2012 bis 2016 um 19 Prozent. Das berichtet der GDV auf Basis von rund 1,4 Millionen Streitfällen, die pro Jahr in der Rechtsschutzversicherung anfielen und „vornehmlich alltägliche Rechtsstreitigkeiten“ abdeckten, die jedermann treffen könnten, wie es heißt.

Um die Kosten einzudämmen, schlagen die Versicherer unter anderem vor, bei bestimmten, aus anwaltlicher Sicht wenig aufwändigen Verfahren, eine Gebührenminderung ins Kostenrecht aufzunehmen. Sie könnte für künftige Folgeverfahren nach einer Musterfeststellungsklage gelten, aber auch für „industriell bearbeitete“ Massenverfahren, wie sie derzeit etwa gegen Autohersteller mit manipulierter Abgas-Software angestrengt würden. „Dabei werden in der Regel internetbasiert und bundesweit in großer Stückzahl  Mandate gewonnen, die im Anschluss standardisiert bearbeitet werden“, erklärt der Verband.

Volkswagen-Abgasskandal verdeutlicht Reformbedarf der Rechtsschutzsparte

Warum die Versicherer auf eine Reform der Gebühren drängen, dürfte wohl auch mit dem aktuellen Jahresbericht des Versicherungsombudsmanns zusammenhängen. Demnach verzeichnet die Sparte der Rechtsschutzversicherung mit 4.015 Eingaben die meisten Beschwerden. Das bedeutet ein Plus gegenüber dem Vorjahr von 5,5 Prozent, nach bereits 36,4 und 32,3 Prozent in den Vorjahren. Die starke Zunahme geht laut Jahresbericht vor allem auf Massenbeschwerden von spezialisierten Anwälten zurück. Diese würden gezielt und teilweise im großen Stil Mandate suchen und Masseneingaben an den Ombudsmann richten, sofern die Rechtsschutzversicherung ihrer Mandanten keine Deckungszusage erteilt. Besonders beliebt seien demnach Geschädigte aufgrund des Volkswagen-Abgasskandals, wie es heißt.

Im Jahr 2016 wendeten die Rechtsschutzversicherer nach GDV-Angaben für 4,2 Millionen Streitfälle rund 2,8 Milliarden Euro auf. Rund 85 Prozent der Zahlungen waren demnach Anwaltshonorare. Um zu verdeutlichen, wie hoch dabei das Kostenrisiko für Privatpersonen ausfallen kann, zieht der GDV folgendes Beispiel heran: Eine Klage mit einem Streitwert von 10.000 Euro kostet laut Auswertung bis zum erstinstanzlichen Urteil über 4.500 Euro – davon sind rund 700 Euro Gerichtskosten und rund 3.800 Euro Anwaltsgebühren (siehe Grafik).

„Die im Prozess unterlegene Partei muss sowohl die Gerichtskosten als auch die Gebühren für den eigenen und den gegnerischen Anwalt übernehmen“, stellt der Verband abschließend klar.

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Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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