- Von Lorenz Klein
- 06.06.2018 um 11:27
Für Anwälte und Gerichte müssen die Deutschen immer tiefer in die Tasche greifen: Die entsprechenden Ausgaben stiegen allein von 2012 bis 2016 um 19 Prozent. Das berichtet der GDV auf Basis von rund 1,4 Millionen Streitfällen, die pro Jahr in der Rechtsschutzversicherung anfielen und „vornehmlich alltägliche Rechtsstreitigkeiten“ abdeckten, die jedermann treffen könnten, wie es heißt.
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Um die Kosten einzudämmen, schlagen die Versicherer unter anderem vor, bei bestimmten, aus anwaltlicher Sicht wenig aufwändigen Verfahren, eine Gebührenminderung ins Kostenrecht aufzunehmen. Sie könnte für künftige Folgeverfahren nach einer Musterfeststellungsklage gelten, aber auch für „industriell bearbeitete“ Massenverfahren, wie sie derzeit etwa gegen Autohersteller mit manipulierter Abgas-Software angestrengt würden. „Dabei werden in der Regel internetbasiert und bundesweit in großer Stückzahl Mandate gewonnen, die im Anschluss standardisiert bearbeitet werden“, erklärt der Verband.
Volkswagen-Abgasskandal verdeutlicht Reformbedarf der Rechtsschutzsparte
Warum die Versicherer auf eine Reform der Gebühren drängen, dürfte wohl auch mit dem aktuellen Jahresbericht des Versicherungsombudsmanns zusammenhängen. Demnach verzeichnet die Sparte der Rechtsschutzversicherung mit 4.015 Eingaben die meisten Beschwerden. Das bedeutet ein Plus gegenüber dem Vorjahr von 5,5 Prozent, nach bereits 36,4 und 32,3 Prozent in den Vorjahren. Die starke Zunahme geht laut Jahresbericht vor allem auf Massenbeschwerden von spezialisierten Anwälten zurück. Diese würden gezielt und teilweise im großen Stil Mandate suchen und Masseneingaben an den Ombudsmann richten, sofern die Rechtsschutzversicherung ihrer Mandanten keine Deckungszusage erteilt. Besonders beliebt seien demnach Geschädigte aufgrund des Volkswagen-Abgasskandals, wie es heißt.
Im Jahr 2016 wendeten die Rechtsschutzversicherer nach GDV-Angaben für 4,2 Millionen Streitfälle rund 2,8 Milliarden Euro auf. Rund 85 Prozent der Zahlungen waren demnach Anwaltshonorare. Um zu verdeutlichen, wie hoch dabei das Kostenrisiko für Privatpersonen ausfallen kann, zieht der GDV folgendes Beispiel heran: Eine Klage mit einem Streitwert von 10.000 Euro kostet laut Auswertung bis zum erstinstanzlichen Urteil über 4.500 Euro – davon sind rund 700 Euro Gerichtskosten und rund 3.800 Euro Anwaltsgebühren (siehe Grafik).
„Die im Prozess unterlegene Partei muss sowohl die Gerichtskosten als auch die Gebühren für den eigenen und den gegnerischen Anwalt übernehmen“, stellt der Verband abschließend klar.
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