- Von Hubert Gierhartz
- 28.05.2018 um 11:17
Die Bundesbürger sind als reiselustig bekannt und häufig liegt ihr Domizil im europäischen Ausland. Dort angekommen wird gerne ein Leihwagen angemietet, um Küste oder Hinterland zu erkunden. Doch kaum einer stellt beim örtlichen Autoverleiher die Frage, wie und mit welcher Versicherungssumme das angemietete Fahrzeug haftpflichtversichert ist? Hinzu kommt: Keiner kann kontrollieren, ob überhaupt eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht und ob hierfür auch die Versicherungsprämien bezahlt wurden.
Fremdfahrer besser melden, sonst kann’s teuer werden
Zahlt die Versicherung bei Diebstahl im Urlaub?
Für den Fahrer, der das Fahrzeug angemietet hat, kann es sehr problematisch sein, wenn kein ausreichender Versicherungsschutz besteht. Denn dann haftet er mit seinem eigenen Vermögen, wenn er einen schuldhaften Unfall verursacht hat. Das kann seine Existenz kosten.
Viele Kfz-Versicherer schließen diese Lücke. Das heißt, sollte solch ein Schaden verursacht werden, springt die eigene Kfz-Versicherung aus der Heimat ein. Diese reguliert dann den Schaden bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Das gilt auch innerhalb Deutschlands. Allerdings ist hier nur der Halter des Fahrzeugs, der Eigentümer des Fahrzeugs und der Fahrer des Fahrzeugs versichert.
Es sollte weiter darauf geachtet werden, dass der Kfz-Versicherer vertraglich zusichert, dass er bei Inanspruchnahme der Mallorca-Police keine Rückstufung für den heimischen Policen-Vertrag vornimmt.
Habe ich allerdings einen Firmenwagen, und sonst kein weiteres Fahrzeug auf meinem Namen zugelassen, kann ich auf diesen Versicherungsschutz in der Kfz-Versicherung mangels fehlenden Kfz-Vertrags nicht zurückgreifen. Das gilt auch für viele junge Leute, die ihre Fahrzeuge über die Eltern zugelassen und versichert haben, um Prämie zu sparen.
Privathaftpflicht mit Mallorca-Deckung
Wie kann diese Lücke geschlossen werden? Es gibt Versicherer, die in ihren erweiterten Versicherungsbedingungen in der privaten Haftpflichtversicherung die Mallorca-Deckung anbieten. Hier sollte darauf geachtet werden, dass eine Versicherungssumme von mindestens 15 Millionen vereinbart ist. Dieser Versicherungsschutz gilt jedoch nur für das europäische Ausland – Inlandsschutz besteht nicht.
Ach ja, kommen wir zum Schluss nochmal auf die Eingangsfrage zurück: Warum heißt dieser Versicherungsschutz eigentlich „Mallorca-Police“? Nun, Mallorca ist bekanntlich ein heiß geliebtes Reiseziel der Deutschen, wer kennt nicht das geflügelte Wort vom 17 Bundesland? Der zweite Teil der Geschichte: Früher gab es diesen erweiterten Versicherungsschutz nicht in der Kfz- und privaten Haftpflichtversicherung. Der Versicherungsschutz musste mit einer zusätzlichen Police erkauft werden – man nannte diesen Versicherungsschutz „Mallorca-Police“ – als kleines Stück Ehrerbietung an den Sehnsuchtsort vieler Deutscher.
Über den Autoren
Hubert Gierhartz ist seit 1985 als Versicherungsmakler tätig. Er hat sich insbesondere auf die Beratung der Zielgruppe 60plus spezialisiert.
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