Hoverboards, bis zu 15 km/h schnell, gesteuert allein durch Gewichtsverlagerung der Füße. Doch die neue Form von Mobilität birgt juristische Tücken, wie sich jüngst auf Fehmarn zeigte (Symbolfoto). © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 24.05.2018 um 13:02
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 00:15 Min

Auf Fehmarn hat die Polizei zwei 13-jährige Mädchen, die mit ihren Hoverboards unterwegs waren, wegen „Fahrens ohne Fahrerlaubnis“ aus dem Verkehr gezogen. Die Mädchen hätten für ihre Elektroboards nicht die erforderliche Führerscheinklasse B besessen. Das Paradoxe: Hoverborads sind zulassungspflichtig, aber für Straßen nicht zulassungsfähig.

Hier geht’s zum Artikel.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Suche
Close this search box.
Zuletzt hinzugefügt
Wie die Zukunft der bAV aussieht
Handelsblatt Jahrestagung bAV 2024

Wie die Zukunft der bAV aussieht

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden
AfW-Vermittlerbarometer: Nachhaltigkeit

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden

Zuletzt hinzugefügt
„Ich stelle eine echte Verbindung zu meinen Kunden her“
Interview-Reihe „Auf dem Weg zum Unternehmer“

„Ich stelle eine echte Verbindung zu meinen Kunden her“

„Mein Schweinehund ist einfach ein bisschen kleiner“
Interview-Reihe „Auf dem Weg zum Unternehmer“

„Mein Schweinehund ist einfach ein bisschen kleiner“

Skip to content