- Von Manila Klafack
- 23.05.2018 um 13:50
Die Doppelverbeitragung zur Krankenversicherung bei Betriebsrenten ist nicht nur den betroffenen Versicherten, sondern auch vielen Politikern ein Dorn im Auge.
Als im Jahr 2004 mit dem damals eingeführten Modernisierungsgesetz für die gesetzlichen Krankenkassen der doppelte Beitrag, in der Ansparphase und in der Auszahlphase, der Betriebsrenten eingeführt wurde, sollten damit die finanziellen Mittel der gesetzlichen Krankenversicherung verbessert werden.
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„Das Ziel war, Geld für die gesetzliche Krankenversicherung aufzubringen”, wird Matthias Birkwald, Rentenexperte der Linken im Bundestag, beim MDR zitiert. „Das ist heute nicht mehr notwendig und man könnte das ohne weiteres abschaffen.” Auch andere Politiker im Bundestag melden dem MDR zufolge Änderungswünsche. Das Thema sei vor einigen Wochen auf Antrag der Linken in einer Bundestagsanhörung erörtert worden.
Sparer werden bestraft
Dietmar Hruschka vom Verein der Direktversicherungsgeschädigten sagte daraufhin: „Eine Verbeitragung kann nur einmal anfallen. Entweder in der Einzahlphase oder in der Auszahlphase.” Menschen, die neben der gesetzlichen Rente auf Eigeninitiative weiter vorsorgten, dürften nicht bestraft werden, indem sie in der Auszahlphase nochmal belastet würden.
Ein konkreter Vorschlag zur Neuregelung liege bereits vor. Eine halbwegs gerechte Lösung könne die Halbierung des Beitragssatzes auf Betriebsrenten von 14,6 Prozent auf künftig 7,3 Prozent sein. Die Krankenkassen müssten dann auf rund 3 Milliarden Euro verzichten. Linken-Politiker Birkwald habe errechnet, dass das eine Erhöhung des Beitragssatzes für Arbeitnehmer um 0,09 Prozent bedeuten würde.
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