- Von Juliana Demski
- 07.05.2018 um 10:22
Sogenannte individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), die jeder zweite Patient beim Arzt angeboten bekommt, sind laut dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDS) nicht immer mit einem klaren Nutzen verbunden. Im Rahmen seines „IGeL-Monitors“ hat der MDS auch in seinen Augen negativ bewertete Zusatzleistungen erfasst.
Ausgaben für Gesundheit sind gering
Wenn der Arzt trotz Lebensgefahr nicht behandelt
IGeL fällt bei Schaden-Nutzen-Bilanz durch
„Die IGEL-Angebote orientieren sich nicht am nachgewiesenen medizinischen Nutzen, sondern an den Vorlieben einzelner Arztgruppen und an den Umsatzinteressen der Praxen“, kritisiert MDS-Geschäftsführer Peter Pick. Oft würden Patienten auch unter Druck gesetzt, solche Leistungen anzunehmen und zu bezahlen. In ganz Deutschland komme allein dadurch jedes Jahr rund eine Milliarde Euro zusammen.
Bei nur 4 Prozent der Leistungen geht die Initiative vom Patienten aus
„Wir sehen ein großes Potenzial zur Bereinigung des IGeL-Marktes und zum Schutz der Patienten vor unnötigen und schädlichen Leistungen“, sagte MDS-Expertin Michaela Eikermann. Wie eine Umfrage zeige, gehe nur bei 4 Prozent der erbrachten Zusatzleistungen die Initiative von den Patienten aus. Mehr als jeder dritte Patient fühle sich indes bedrängt oder unter Druck gesetzt.
Eine der am häufigsten erbrachten Leistungen ist demnach die Augeninnendruckmessung zur Glaukom-Früherkennung. Diese Leistung werde jedem Fünften (22 Prozent) angeboten, gefolgt vom Ultraschall der Eierstöcke zur Krebsfrüherkennung bei Frauen (19 Prozent).
Ebenfalls häufig seien der Ultraschall der Brust zur Krebsfrüherkennung (12 Prozent) und der PSA-Test zur Früherkennung von Prostatakrebs bei Männern (7 Prozent). All diese Leistungen hält der MDS für negativ, tendenziell negativ oder unklar.
Der Grund:
In Sachen Ultraschall zur Eierstockkrebsfrüherkennung sei beispielsweise das Wissen um mögliche Schäden und den geringen Nutzen seit langem bekannt, erklärte MDS-Expertin Eikermann. Kritiker bemängelten außerdem, dass Frauen durch Fehlalarme unnötig beunruhigt würden.
Gegenwind für den MDS kam vom Berufsverband der Frauenärzte. Ihm zufolge sei ein Ultraschall zur Krebserkennung zwar nicht sinnvoll, gleichzeitig helfe er aber, beispielsweise Zysten, Flüssigkeitsansammlungen oder Wucherungen zu erkennen.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz fordert jetzt strengere gesetzliche Vorgaben für die Zusatzleistungen:
„Was für Haustürgeschäfte gilt, muss auch für ärztliche IGeL gelten“, findet Vorstand Eugen Brysch. Es müsse eine Bedenkzeit von 14 Tagen geben, fordert er. „Gerade die Gutgläubigkeit älterer Patienten wird hier häufig ausgenutzt. Damit muss Schluss sein“, so Brysch.
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