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- 26.04.2018 um 15:38
Herzstück des Reformvorschlags der Versicherungsmathematiker ist dabei eine Neugestaltung der sogenannten Auslösenden Faktoren. Aktuell erlaubt das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) eine Überprüfung und mögliche Anpassung der Beiträge nur dann, wenn …
- … die erwarteten und einkalkulierten Versicherungsleistungen um mehr als 10 Prozent voneinander abweichen – etwa durch höhere Kosten aufgrund des medizinischen Fortschritts;
- … sich die realen und kalkulierten Sterbewahrscheinlichkeiten um mehr als 5 Prozent unterscheiden.
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Die Aktuare halten diese Regelung für problematisch. Warum? „Zum einen haben andere Rechnungsgrundlagen wie beispielsweise Zinsen, medizinische Inflation, Preisinflation und Storno auch einen großen Einfluss auf die Kosten. Sie sind aber nicht relevant für die Frage, ob die Beiträge überprüft und gegebenenfalls angepasst werden dürfen“, heißt es von der DAV.
Zum anderen stören sich die Versicherungsmathematiker an der isolierten Betrachtung der beiden auslösenden Faktoren. Die einzelnen Schwellenwerte würden so teilweise über Jahre nicht erreicht, was dazu führe, dass Beitragsanpassungen erst relativ spät durchgeführt werden dürften und dadurch dann auch entsprechend hoch ausfielen.
Welche Verbesserungen schlagen die Aktuare vor?
- Bei den Auslösenden Faktoren sollte künftig auch der Faktor Zins berücksichtigt werden dürfen.
- Bei Tarifwechseln innerhalb eines Unternehmens sollten nicht alle durch den Beitragsnachlass zur Verfügung stehenden Mittel direkt zur Prämienreduktion eingesetzt werden, Vielmehr sei ein Teil davon dafür zu nutzen, um künftige Beitragsanpassungen abzuschwächen.
- Im Rahmen der Gesundheitsreform im Jahr 2000 wurde ein zehnprozentiger gesetzlicher Zuschlag auf die Beiträge zur Krankenvollversicherung eingeführt. Dieser reiche aber nicht aus, meinen die Aktuare. Die DAV schlägt daher vor, den gesetzlichen Zuschlag je nach Alter der Versicherten variabel zu gestalten und eine Verwendung der daraus generierten Mittel bereits vor Vollendung des 65. Lebensjahres zu ermöglichen.
- Der 1994 gesetzlich eingeführte Standardtarif in der PKV soll auch für Versicherte geöffnet werden, die erst nach dem 1. Januar 2009 in die PKV eingetreten sind. Bisher steht diesen Versicherten nämlich nur der Basistarif als Sozialtarif offen, in den jeder Kunde ohne Risikozuschläge aufgenommen werden muss. „Dadurch sind die Beiträge im Basistarif deutlich höher und er stellt insofern keine Lösung für Versicherte dar, die ihre Beiträge reduzieren möchten“, sagt der DAV-Vorstandsvorsitzende Roland Weber.
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