- Von Redaktion
- 22.05.2018 um 09:01
Pfefferminzia: Welche Gefahren deckt Ihre Maschinenversicherung für stationäre und mobile Anlagen und Geräte ab?
René Schmidt: Bei beiden Tarifen gilt die Allgefahrendeckung. Damit sind alle Risiken abgesichert, die nicht explizit ausgeschlossen werden. Für stationäre Maschinen gilt lediglich die Einschränkung, dass beispielsweise Feuer und Einbruchdiebstahl nicht inkludiert sind, weil sie bereits über die betriebliche Inhaltsversicherung abgedeckt werden.
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Worin unterscheiden sich stationäre und mobile Anlagen hinsichtlich der Risiken?
Nils Tamm: Grundsätzlich gehen wir bei beiden Absicherungsformen immer von den drei Risikofaktoren Mensch, Technik und Natur aus. Dabei sind mobile Maschinen den Kräften der Natur stärker ausgesetzt als stationäre. Bei den Niederschlägen der vergangenen Monate oder auch den zunehmend starken Stürmen trifft es etwa Baumaschinen besonders. Wird ein Turmkran von einer Böe erfasst, kann das teure Folgen haben. In der Land- oder Forstwirtschaft kann ein schweres Fahrzeug im aufgeweichten Boden versinken und dadurch Schaden nehmen. Auch der Mensch verursacht häufiger Schäden, etwa durch Bedienungsfehler oder durch Vandalismus und Diebstahl. Bei stationären Maschinen etwa im Produktionsbetrieb treten eher Bruch- oder Lagerschäden auf. Diese nehmen zu, da die Auslastung gestiegen ist.
Welche Tarifvarianten bieten Sie an?
Schmidt: Bei uns stehen eine Exklusiv- und eine Premium-Version zur Wahl. Bereits in unserer exklusiven Variante liegen wir über dem Standard des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft. Die Premium-Variante ist das Rundum-sorglos-Paket für Kunden, die eher die Vorteile der Vollkasko-Absicherung schätzen. Dort gib es höhere Kostenpositionen und zusätzliche Erweiterungen.
Welche sind das?
Schmidt: Dazu gehören zum Beispiel Kosten für Aufräumung und Entsorgung sowie Dekontamination oder für die Bergung der zu Schaden gekommenen Maschinen. Deckungserweiterungen bei mobilen Maschinen betreffen in der Premiumversion beispielweise Reifen und Ketten oder innere Betriebsschäden an elektronischen Bauteilen. Und: Zusatzgeräte und Reserveteile sind bis 10.000 Euro statt 5.000 Euro automatisch eingeschlossen.
Wie alt dürfen die Maschinen sein, damit sie bei Ihnen noch versichert werden können?
Tamm: Zu Versicherungsbeginn dürfen stationäre Anlagen und Geräte maximal 15 Jahre alt sein, bei mobilen Maschinen sind es 10 Jahre. Damit liegen wir im Branchenvergleich im Mittelfeld. Gerade für neue Maschinen ist eine Absicherung als Sicherheit für die Finanzierung sinnvoll und seitens des Kreditgebers auch häufig gefordert.
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