Die Grafik zeigt: Gutachten holen die Versicherer vor allem bei psychischen Problemen ihrer Kunden ein. © Franke und Bornberg
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  • 25.04.2018 um 10:50
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Die Rating-Agentur Franke und Bornberg hat ihre Untersuchung zur Regulierungspraxis ausgewählter Berufsunfähigkeitsversicherer neu aufgelegt. Das Ergebnis: Der pauschale Vorwurf, die Versicherer würden im Ernstfall doch eh nicht leisten, sei so nicht haltbar. Schwachstellen gibt es aber sehr wohl. Hier kommen die Details.

Viele Verbraucher schließen eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) nicht ab, weil sie meinen, die Versicherer verweigern im Ernstfall die Leistung. Die Rating-Agentur Franke und Bornberg untersucht die Leistungspraxis von BU-Versicherern regelmäßig für ihre BU-Leistungsstudie. Ergebnis: Drei von vier Leistungsentscheidungen gehen zugunsten des Kunden aus. Trotzdem gibt es Schwachstellen, vor allem im Antragsprozess.

Die Analysten von Franke und Bornberg erheben für die Studie nicht nur entsprechende Daten aus mindestens 125 Schadenakten und werten diese aus, sie sind auch vor Ort und schauen sich die Leistungsbearbeitung beim Versicherer an. Bei der diesjährigen Untersuchung waren dabei: Aachen-Münchener, Ergo, HDI, Nürnberger, Stuttgarter, Swiss Life sowie Zurich Deutscher Herold. Laut Franke und Bornberg verwalten diese Unternehmen 4,57 Millionen BU-Verträge in Deutschland und stehen für knapp 50 Prozent aller Leistungsfälle.

75,7 Prozent der Leistungsentscheidungen gehen also für die Kunden aus. Im Vorjahr waren es laut Studie 75,3 Prozent. 86,5 Prozent der Zusagen erfolgten dabei entsprechend der Bedingungen, 10,9 Prozent nach individueller Vereinbarung. 2,6 Prozent der Leistungsentscheidung fielen vor Gericht.

Häufigster Ablehnungsgrund: Erforderlicher BU-Grad nicht erreicht

Kam es zur Ablehnung, lag das in fast der Hälfte der Fälle (48,5 Prozent, Vorjahr 54 Prozent) daran, dass der erforderliche BU-Grad von in der Regel 50 Prozent nicht erreicht wurde. Weitere 30,6 Prozent (Vorjahr 26,7 Prozent) sind auf Anfechtungen und Rücktritte zurückzuführen, etwa wegen falscher Angaben in den Gesundheitsfragen.

Die oft befürchteten Umorganisationen sowie konkrete und abstrakte Verweisungen schlagen mit 2,5 Prozent (Vorjahr 2,7 %) zu Buche. „Nur eine von 50 Ablehnungen geht auf Verweisung oder die Forderung nach Umorganisation zurück“, sagt Michael Franke, Geschäftsführer von Franke und Bornberg.

„Die Zahlen zeigen: Im Fokus der Kritik stehen oft nicht die tatsächlichen Schwachstellen der BU. Unsere Analyse zeigt vielmehr, dass Kunden oft mit den Fragebögen bei der Leistungsbeantragung überfordert sind. Zudem müssen Ärzte und Versicherer die gesundheits- und tätigkeitsbezogene 50-Prozent-Schwelle oft ohne genaue Kenntnis der individuellen beruflichen Situation ermitteln. Hier liegt ein systemimmanentes Problem der BU, erklärt Franke weiter.

Bei Gutachten überwiegt die Psyche

Einen inhaltlichen Schwerpunkt legt Franke und Bornberg in der aktuellen Studie auf Gutachten. Da diese von den Versicherern bezahlt werden, vermuten viele Verbraucher, dass die Urteile der Gutachter eher zugunsten der Versicherer ausgehen. „Echte Anhaltspunkte“ geben es hierfür nicht, so die Analysten.

In 6 Prozent der Fälle setzten die Versicherer Gutachter ein (Vorjahr 5,2 Prozent), gerade dann, wenn es um psychische Erkrankungen geht, zeigen Stichproben von Franke und Bornberg. „Eine auffällige Konzentration auf einzelne Gutachter konnten die Experten von Franke und Bornberg nicht feststellen“, heißt es weiter.

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