- Von Oliver Lepold
- 30.04.2018 um 13:15
Pfefferminzia: Das Konzept HDI bAV PlusCashback verspricht Altersvorsorge ohne Konsumverzicht. Einkaufen und gleichzeitig sparen – wie soll das gehen?
Sandra Spiecker: Wir haben die Entgeltumwandlung mit dem steuerfreien Sachbezug kombiniert. So können Arbeitnehmer, die eine Betriebsrente aufbauen wollen, gleich zwei staatliche Fördertöpfe nutzen. Je mehr Förderung, desto weniger Eigenanteil. Niemand muss sich mehr entscheiden, ob er für später vorsorgen oder ein neues Smartphone kaufen will. Mit Cashback geht beides gleichzeitig.
Was sind die wichtigsten Merkmale von Cashback, mit denen Vermittler im Gespräch mit Arbeitgebern argumentieren können?
Spiecker: Cashback macht die bAV erlebbar. Der Arbeitnehmer wird bei jedem Einkauf mit der Prepaid-Kreditkarte daran erinnert, dass sein Chef ihm etwas Gutes tut. Das fördert die Motivation und stärkt das Arbeitgeber-Image. Die bAV-Beiträge sind sozialabgabenfrei und, genau wie die Kreditkarten-Gutschrift, als Betriebsausgaben abzugsfähig. Das mindert die Steuerlast.
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz, kurz BRSG, ordnet die Welt der bAV neu. Was heißt das für Cashback?
Spiecker: Das Betriebsrentenstärkungsgesetz macht Betriebsrenten mit Cashback für Arbeitnehmer nochmals effizienter. Das liegt am 15-prozentigen Arbeitgeberzuschuss, der nach und nach verpflichtend wird. Er sorgt dafür, dass Beschäftigte mit minimalem Aufwand künftig noch mehr für das Alter zurücklegen können.
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