- Von Lorenz Klein
- 17.04.2018 um 15:14
Die BU-Police von Mathias Podlaha, die sich binnen eines Jahres um rund 37 Prozent verteuerte, wird von der WWK verwaltet. Der verärgerte Versicherte aus Stuttgart ist damit nicht allein – die Beitragserhöhungen des Münchener Versicherers sorgten Anfang des Jahres für erheblichen Unmut unter Kunden und Vermittlern (wir berichteten).
BU bleibt bestimmende Police in der Arbeitskraftabsicherung
Mehr Einblicke ins Leistungsverhalten gefordert
Die Verbraucherzeitschrift Finanztest hat das Geschäftsgebaren der WWK nun noch einmal zum Anlass genommen, um auf die Risiken von steigenden Prämien in der Berufsunfähigkeitsversicherung hinzuweisen. Dabei betonen die Redakteure, dass drastische Erhöhungen von bis zu 40 Prozent, wie bei der WWK der Fall, zwar erlaubt seien, jedoch „bisher ein Einzelfall“ darstellten. So hätten eigene Recherchen in den vergangenen Jahren „zwar immer mal wieder Beitragserhöhungen“ in der Branche ergeben, doch diese seien gering gewesen.
Rein theoretisch könnte es aber in Zukunft nicht bei dem Einzelfall bleiben. Dazu verweisen die Tester auf das Prinzip der Beitragsverrechnung, nach dem die meisten BU-Anbieter verfahren. Hier verrechnet ein Versicherer seine erwirtschafteten Überschüsse mit dem Beitrag. Dadurch ist dieser niedriger als kalkuliert. Versicherer sprechen dann von Verträgen mit Beitrags- oder Sofortverrechnung – auch Sofortrabatt genannt. So ein Vertrag ist auch der BU-Vertrag „Tarif BU-Komfort“ von Mathias Podlaha. Darin stehen bei einer vereinbarten Monatsrente von rund 2.000 Euro zwei Beiträge drin:
Monatlicher Beitrag: 124,46 Euro
Monatlicher Beitrag nach Sofortverrechnung: 56,01 Euro
Der erstgenannte Beitrag, auch Brutto- oder Tarifbeitrag genannt, sei der für den Tarif kalkulierte Beitrag. „So viel darf der Beitrag monatlich kosten“, erklärt Finanztest. Die zweite Zahl sei der Nettobeitrag. Diesen zahle der Versicherte beim Abschluss – und wenn es gut geht, auch weit über diesen Zeitpunkt hinaus.
„Bisher blieben die Beiträge relativ stabil“
Bei anderen Vertragsvarianten führen Überschüsse nicht zu einem Sofortrabatt, sondern zu einer höheren Rente oder zu einer Auszahlung auf einen Schlag am Vertragsende. Und doch empfiehlt Finanztest Verträge mit Beitragsverrechnung – trotz möglicher Steigerungen. „Denn bisher blieben die Beiträge relativ stabil“, so das Fazit der Tester, die sich dabei auch auf Aussagen seitens des Maklerverbunds Maxpool stützen: „Der Fall WWK ist aus meiner Sicht ein Einzelfall“, wird Maxpool-Chef Oliver Drewes zitiert. „Nach fast 25 Jahren Branchenerfahrung kann ich sagen, dass der Markt für Berufsunfähigkeitsversicherungen durchaus solide kalkuliert ist.“ Maxpool hatte Beschwerde bei der staatlichen Versicherungsaufsicht Bafin wegen des Vorgehens der WWK eingereicht.
So ganz geheuer scheint Finanztest der eigene Rat dann aber doch nicht zu sein: So wird empfohlen, dass Verbraucher bei der Tarifwahl „bei vergleichbaren Vertragsbedingungen“ nicht nur auf einen günstigen Nettobeitrag achten sollten, sondern auch auf „eine geringe Differenz zum Bruttobeitrag“.
„Diese Entwicklung war absehbar!“, meint ein Leser
In einer ersten Reaktion auf den Finanztest-Beitrag, schreibt Nutzer Michael Deising von der Juntos Finanzberatungsgenossenschaft: „Diese Entwicklung war absehbar! Warum? Weil bei einem Netto-Monatsbeitrag von circa 56 Euro bei einer ausgewiesenen Leistungsrate von 2.000 Euro monatlich das Verhältnis Preis zu Leistung so gar nicht stimmt.“
BU-Versicherte, die infolge einer Beitragssteigerung mehr zahlen sollen, sollten laut Finanztest nicht überstürzt handeln. „Können Sie den neuen Beitrag nicht bezahlen, prüfen Sie, ob ein anderer Versicherer Ihnen günstigeren Schutz zu vergleichbaren Konditionen anbietet“, so der Rat. Zu bedenken sei jedoch, dass Alter und Gesundheit für den Beitrag eine Rolle spielten. „Wer Vorerkrankungen hat, muss mit Risikoausschlüssen oder -zuschlägen rechnen.“ Und: „Ohne schriftliche Zusage eines neuen Versicherers sollten Sie nicht kündigen.“
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