- Von Manila Klafack
- 17.04.2018 um 10:20
Vor allem Stürme setzen den Campern regelmäßig zu. Brände und Einbruchschäden oder auch solche, die durch Vandalismus entstehen, sind dagegen seltener. Einfach, weil vor allem die Dauercamper sehr gut auf ihren Wohnwagen oder ihr Mobilheim aufpassen. Außerdem sind die Verwalter der Campingplätze sehr um die Sicherheit ihrer Gäste bemüht.
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Gegen Naturereignissen, wie Unwetter mit Blitz und Donner oder Starkregen, kann der Einzelne nur begrenzt Vorsorge treffen. Schutzdächer für Wohnwagen und stabile Vorzelte haben sich jedoch in diesen Fällen bewährt. Dadurch entstehen geringere Schäden, als wenn der Sturm den Wohnwagen direkt mit voller Kraft trifft.
„Um Einbrüche möglichst zu vermeiden, empfiehlt es sich, beispielsweise die TV-Anlage und sonstige Unterhaltungselektronik am Ende der Saison wieder mit nach Hause zu nehmen“, sagt Bettina Klein von der Schadenabteilung der Oberösterreichischen Versicherung. „Das tun die erfahrenen Camper aber sowieso“, weiß Klein. Vielleicht ist auch dieser Umgang mit Wertgegenständen der Grund dafür, dass hier weniger Schäden reguliert werden müssen.
Grundsätzlich kann sich der Versicherungsnehmer im Schadenfall an seine Versicherung wenden. Der eine Weg erfolgt über ein Schadenformular, das meistens von den entsprechenden Seiten der Versicherer heruntergeladen werden kann. „Wir empfehlen jedoch den zweiten Weg, der direkt zum Makler führt“, rät Klein. „Er ist der Spezialist und hilft dem Kunden, eine vollständige, sachlich richtige Meldung abzugeben.“
Darüber hinaus können spezielle Telefonleitungen für die Schadensmeldung oder auch schlicht die E-Mail genutzt werden. Dabei sollte die Information unverzüglich, also möglichst am nächsten Werktag, erfolgen. Ist der Schaden in der Abwesenheit des Besitzers entstanden, gilt der Tag der Entdeckung als sofortige Schadensmeldung.
„Aussagekräftige Fotos der entstandenen Schäden helfen schon mal bei der Beurteilung der Lage“, erklärt Klein weiter. Bei starken Hagelschäden beispielsweise sollten direkt nach der Aufnahme der Beweisfotos Maßnahmen ergriffen werden, um weitere Beeinträchtigungen durch eindringendes Regenwasser zu verhindern.
„Im Sinne einer zügigen und ausnahmslosen Regulierung muss der Schaden komplett gemeldet werden. Dazu gehört ein Verzeichnis aller zerstörten Gegenstände am und im Objekt inklusive der Anschaffungskosten und, wenn bereits vorhanden, die Kostenvoranschläge für die Reparatur. Darum weisen wir den Versicherungsnehmer immer darauf hin, sich doch am besten an seinen Makler zu wenden“, so Klein.
Sobald die Schadensmeldung beim Versicherer eingetroffen ist, legt ein Sachbearbeiter den Fall in den technischen Systemen an. Dabei wird eine Schadennummer vergeben. Anschließend prüft der Versicherungsfachmann, ob der Schaden versichert und plausibel ist. Das geht bei Dauercamper-Policen meist recht rasch.
Bei höheren angezeigten Schäden kommt oft noch ein Gutachter ins Spiel, der den Fall bewerten soll. Wenn dann alle notwendigen Informationen vorliegen, erfolgt die Leistungserstattung an den Kunden.
Der überwiegende Teil der Kunden verhalte sich laut Schadenexpertin Klein kooperativ und ehrlich. „Aber leider kommt es auch immer mal wieder vor, dass Kunden aus einem Schaden mehr machen wollen, als tatsächlich geschehen ist“, erzählt sie. Hin und wieder komme auch ein vollständiger Betrugsversuch vor. Daher prüften Schadensachbearbeiter mit der Unterstützung von unabhängigen Gutachtern die Meldungen, „um im Interesse aller Kunden solchem Treiben nicht Tür und Tor zu öffnen“, so Klein.
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