- Von Lorenz Klein
- 13.04.2018 um 12:29
Um sich gegen den Verlust der eigenen Arbeitskraft abzusichern, ist die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) nicht mehr nur die einzige Möglichkeit. Allerdings machen jüngste Zahlen des Versicherungsverbandes GDV deutlich, dass das „Königsprodukt BU“ nach wie vor das mit Abstand beliebteste Produkt im Bereich der Arbeitskraftabsicherung (AKS) ist – und daran dürfte sich so schnell nichts ändern.
Wie der GDV auf Basis einer Sonderabfrage unter seinen Mitgliedsunternehmen mitteilt, war die BU im Jahr 2015 mit 3,8 Millionen Verträgen das mit Abstand am meisten verbreitete AKS-Produkt (siehe Tabelle). Zum Vergleich: Die Zahl der Erwerbsunfähigkeitsversicherungen (EU) lag bei 81.415 Verträgen, bei 52.479 Policen handelte es sich um eine Grundfähigkeitsversicherung (GFV). Schwere-Krankheiten-Versicherungen hat der GDV in seiner Statistik nicht berücksichtigt.
EU- und GFV-Policen teilen sich den kleinen Rest vom Kuchen
Auch beim Blick auf das Neugeschäft für 2015 macht sich die Vormachtstellung der BU im Biometrie-Markt eindrucksvoll bemerkbar: 93 Prozent der insgesamt über 410.000 vermittelten AKS-Verträge (BU, EU und GFV) entfielen auf die Berufsunfähigkeitsversicherung (381.341 Verträge), das EU- und GFV-Neugeschäft teilen sich mit einem Marktanteil von jeweils rund 3,5 Prozent den kleinen Rest vom Kuchen.
Der GDV ist trotz dieser ungleichen Kräfteverhältnisse sichtlich darum bemüht, „die wachsende Bedeutung von Erwerbsunfähigkeits- beziehungsweise Grundfähigkeitsabsicherungen“ hervorzuheben. Diese zeige sich in prozentual höheren Neugeschäftszahlen, so der Verband. Demnach lag der Anteil des Neugeschäfts am Bestand in der Erwerbsunfähigkeitsversicherung bei 18 Prozent, bei BU-Policen sind es lediglich 10 Prozent.
BU-Alternativen tun sich weiterhin schwer bei Vermittlern
Und dennoch: Offenbar tun sich die sogenannten BU-Alternativen trotz vertrieblicher Anstrengungen der Versicherer nach wie vor schwer im Neugeschäft. So sehen viele Vermittler in EU, GFV und Co. eine Ausschnittsdeckung, die im Vergleich zur BU einen deutlich reduzierten Schutz bietet.
Im Gegensatz zu EU und GFV sichert eine Berufsunfähigkeitsversicherung das Risiko ab, dass der Versicherte nicht mehr in seinem bisher ausgeübten Beruf arbeiten kann. Geleistet wird also auch dann, wenn der Versicherte noch in einem anderen Beruf arbeiten kann.
Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist günstiger als eine BU, sie deckt dafür aber nur das Risiko ab, dass es einem Versicherten, etwa durch einen Unfall oder eine Krankheit (körperlich oder psychisch bedingt), überhaupt nicht mehr möglich ist, einer Beschäftigung nachzugehen. Im Falle einer Grundfähigkeitsversicherung zahlt der Versicherer beim Verlust körperlicher Fähigkeiten, etwa wenn ein Berufskraftfahrer seine Sehkraft verliert.
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