- Von Redaktion
- 03.04.2018 um 11:35
Versicherungskunden, die beim Vertragsabschluss keine vollständigen Informationen über das Produkt erhielten und nicht ausreichend über ihre gesetzlichen Widerrufs- oder Widerspruchsrechte aufgeklärt wurden, können den Vertrag rückabwickeln. Jüngst musste das die Luxemburger Versicherungsgesellschaft La Mondiale Europartner (früher Mass Mutual Europe) hinnehmen. So lautet Medienberichten zufolge ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe.
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Demnach muss das Unternehmen an einen Kunden 2,7 Millionen Euro zahlen, weil er unzureichend über seine Rechte aufgeklärt wurde. Der Kunde hatte Immobilien im Wert von zwei Millionen Euro verkauft. Auf Anraten eines Versicherungsmaklers hatte er die Summe in eine fondsgebundene Lebensversicherung von Mass Mutual Europe investiert, die ihm als sichere Anlage benannt wurde. Zu Unrecht, wie sich herausstellte.
Andreas Mayer, von der Anwaltskanzlei Mayer & Mayer, ist Spezialist für derartige Fälle. Der Kunde habe demnach keinen Prospekt über den Fonds erhalten, der Grundlage der Lebensversicherung war. Und er wurde nicht ordnungsgemäß über seine Widerspruchsmöglichkeit belehrt. Daher begann die Widerspruchsfrist nicht und der Vertrag konnte rückabgewickelt werden. Zu einem hohen Preis von La Mondiale Europartner.
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