- Von Manila Klafack
- 15.03.2018 um 10:55
Pflegebedürftige beziehungsweise ihre Angehörigen müssen durchschnittlich mehr als 1.750 Euro im Monat selbst aufbringen. Diesen Betrag ermittelte der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) aus den Daten von rund 11.400 vollstationären Pflegeeinrichtungen. Im Mai 2017 lag der Eigenanteil noch bei etwa 1.700 Euro im Bundesdurchschnitt. Dabei schwanken die Werte zwischen 1.132 Euro monatlich in Sachsen-Anhalt und 2.030 Euro in Baden-Württemberg (siehe Grafik).
Arbeitnehmer pflegen Angehörige häufig selbst
Finanzreserven der Pflegeversicherung sinken
In dieser Datenbank, die fast alle Einrichtungen hierzulande umfasst, sind die Vergütungsvereinbarungen zwischen den Pflegekassen und den Heimen hinterlegt. Diese Vereinbarungen gelten für privat und gesetzlich Versicherte gleichermaßen. Denn anders als in der Krankenversicherung ist der Leistungsanspruch bei der Pflege in beiden Systemen gleich.
Dieser zu zahlende Eigenanteil setzt sich aus dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) für die pflegebedingten Kosten der Pflegegrade 2 bis 5, den Kosten für die Unterkunft sowie Investitionskosten zusammen. Die Pflegeheime finanzieren die rein pflegebedingten Aufwendungen mit den Zuschüssen aus der Pflegeversicherung und dem EEE.
Je höher der Pflegegrad, desto höher der Zuschuss aus der Pflegeversicherung
Diese Aufwendungen ergeben sich zu 80 Prozent aus Personal- und zu 20 Prozent aus Sachkosten. Je höher der Pflegegrad der Heimbewohner ist, desto höher der Zuschuss von der Pflegeversicherung. Die Pflegeversicherung übernimmt beispielsweise 2.005 Euro monatlich für einen Pflegegrad 5, dagegen 770 Euro für einen Pflegegrad 2.
Wie hoch die Einnahmen aus den Zuschüssen der Versicherung insgesamt sind, hängt von der individuellen Zusammensetzung der Pflegegrade in der jeweiligen Einrichtung ab. Gleichzeitig richtet sich die Mitarbeiterzahl nach diesem Schlüssel. Konkret wird sie in den Rahmenverträgen nach dem Sozialgesetzbuch XI festgelegt. Diese Verträge werden je nach Bundesland geschlossen. Zum Beispiel in Berlin ist eine Vollzeitkraft für durchschnittlich 3,9 Pflegebedürftige im Pflegegrad 2 zuständig, in Schleswig-Holstein für 5,4.
Nicht nur wie viele Pflegekräfte beschäftigt sind, auch ihre Vergütung spielt eine wesentliche Rolle für die Kosten der Pflegeeinrichtung. Hier kommt es in der Regel ebenfalls auf unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern an.
Immer mehr Menschen sorgen privat vor
Eine eigene Vorsorge kann an der Stelle helfen, den Eigenanteil auf Dauer finanziell stemmen zu können. Das erkennen laut PKV-Verband immer mehr Menschen. Ende 2017 gab es in Deutschland über 3,5 Millionen Pflegezusatzversicherungen. Mehr als 810.000 Menschen hatten eine entsprechende Versicherung mit einer staatlichen Förderung abgeschlossen, auch als Pflege-Bahr bekannt.
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