- Von Redaktion
- 14.03.2018 um 11:42
Das Klischee vom knauserigen Versicherer sei falsch, erklärte der Versicherungsverband GDV Ende August 2017 und verwies auf die Leistungsstatistik der Branche (wir berichteten). Um die eigene Botschaft medial zu verstärken, packte der Verband die wichtigsten Zahlen in eine bunte Grafik mit der Überschrift „läuft doch smooth“ – läuft alles wie geschmiert. Tatsächlich?
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„Meine Erfahrungen decken sich mit diesen Statistiken nicht“, schreibt ein Versicherungsmakler in einer Mail, die er Ende Februar und mit Bezug auf die obige GDV-Meldung an die Redaktion von Pfefferminzia schickt. „Es wird abgelehnt und gekürzt, was das Zeug hält“, so die harsche Kritik des Maklers, die auf die Schaden- und Unfallversicherung abzielt, darunter vor allem die Regulierungspraxis in der Wohngebäudeversicherung anprangert.
Nach unserer Kontaktaufnahme stimmt der Makler dem Vorschlag zu, seine Äußerungen in Form eines offenen Briefs zu veröffentlichen, „wegen der Allmacht der Versicherungswirtschaft natürlich anonym“, wie er noch hinzufügt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
es mag ja nachvollziehbar sein, dass der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit selbst erhobenen Statistiken zu beweisen versucht, dass die Schadenregulierung ordentlich verlaufe.
Meine Erfahrungen als „Alter Hase“ mit hochqualifizierter Ausbildung unter anderem auch im Schadenbereich decken sich mit diesen Statistiken nicht.
Tatsächlich ist eine kontinuierliche Verschlechterung der Bearbeitungsqualität und Bearbeitungsgeschwindigkeit zu beobachten.
Es wird abgelehnt und gekürzt, was das Zeug hält, wobei die Begründungen immer dümmlicher werden.
Nur in Einzelfällen müssen wir als Sachwalter unserer Kunden nicht intervenieren. Unser „Nachhilfeunterricht“ führt allerdings regelmäßig zu Korrekturen, welche stets mit höheren Entschädigungen für den Versicherten einhergehen.
Bedauerlicherweise ist festzustellen, dass die Sachbearbeiter der Versicherer immer schlechter ausgebildet sind und nicht einmal über elementare Kenntnisse verfügen. Versicherungsbedingungen sind nur noch partiell bekannt. Referenzurteile sind nur bekannt, sofern diese geeignet sind, dem Entschädigungsanspruch des Kunden zu reduzieren oder gänzlich zu negieren.
Elementares Wissen ist nur noch rudimentär vorhanden. Lediglich wenige langjährige Mitarbeiter, welche aber kaum noch im Tagesgeschäft tätig sind, verfügen über ausreichendes Know-how.
Ablehnungen oder Teilablehnungen werden nahezu ausschließlich mit allgemeinem „Blabla“ begründet. Mangels juristischer Grundfähigkeiten werden sauber und rechtlich nachvollziehbare Ablehnungen zur Rarität.
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