- Von Lorenz Klein
- 26.02.2018 um 17:32
Was ist geschehen?
Die Verbraucherzentrale Hamburg verklagt die Allianz Lebensversicherungs-AG, weil das Unternehmen in seinen Lebensversicherungsverträgen intransparente Klauseln verwenden würde. Zugleich klagen die Verbraucherschützer auf eine sogenannte Folgenbeseitigung.
In den Vorinstanzen ist die Verbraucherzentrale mit ihrer Klage gegen die Verwendung der Klauseln erfolgreich. Allerdings entscheidet das Oberlandesgericht Stuttgart im August 2015 in einem Berufungsverfahren, dass die Allianz nicht verpflichtet werden kann, ihre Kunden über die Unwirksamkeit der Vertragsklauseln zu informieren. Der Fall landet vor dem Bundesgerichtshof (BGH).
Das Urteil
Der BGH widerspricht am 14. Dezember 2017 dem Urteil aus dem Berufungsverfahren und folgt dem Antrag der klagenden Verbraucherzentrale Hamburg (Az. I ZR 184/15).
In ihrem nun veröffentlichten Grundsatzurteil stellen die BGH-Richter fest, dass Unternehmen wie Versicherungen, Banken oder Energieversorger dazu verpflichtet sind, ihre Kunden über unwirksame Vertragsklauseln deutlich zu informieren.
„Verwendeten Unternehmen unzulässige Klauseln, mussten sie bisher oft nur damit rechnen, für die Zukunft auf Unterlassung in Anspruch genommen zu werden“, heißt es in einer Stellungnahme der Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH). „Nun müssen Versicherer gegenüber ihren Kunden Klartext reden, wenn sie mit umstrittenen Klauseln gearbeitet haben“, sagt Michael Knobloch von der VZHH. Versicherungskonzerne hätten es nun schwerer, „unrechtmäßig Geld von ihren Kunden einzubehalten“, so Knobloch weiter.
Wie die Firmen ihrer Informationspflicht konkret zu nachkommen müssen, hat jetzt das zuständige Oberlandesgericht Stuttgart zu klären. Die BGH-Richter haben das Verfahren dorthin zurückverwiesen.
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