- Von Manila Klafack
- 23.02.2018 um 15:58
Von heute an gelten hierzulande die neuen Vorschriften der Insurance Distribution Directive (IDD) für die Beratung und die Vermittlung von Versicherungsprodukten. Um vor allem auch die geforderte Dokumentation zu erfüllen, stellen einige Anbieter elektronische Hilfsmittel zur Verfügung.
Eins davon ist ein Beratungstool mit dem Namen IDD-Advisor von Honorarkonzept, das eigens für Partner entwickelt wurde. Es soll vor allem die Geeignetheitsprüfung erleichtern. Alle anlageentscheidenden und kundenspezifischen Faktoren wie Anlageziele, Anlagehorizont, Kenntnisse und Erfahrungen im Anlagebereich, Risikotoleranz, finanzielle Verhältnisse und Fähigkeit Verluste zu tragen werden berücksichtigt und dokumentiert.
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Auf Basis dieser Daten soll der Berater mit dem IDD-Advisor die Angemessenheits- und Geeignetheitsprüfung vornehmen können. Ebenso sind auch die Beratung zu sonstigen Versicherungsprodukten sowie die Dokumentation eines Beratungsverzichts möglich. Die relevanten Kundendaten können in Kürze direkt aus dem CRM-System importiert werden. Zudem liefert eine Bestandsverwaltung Zugriff auf bereits vorgenommene Beratungen. Hier sollen Berater mit wenigen Klicks unter anderem auch die laufende Geeignetheitsprüfung für ihre Kunden vornehmen können.
Auch der Versicherer LV 1871 bietet eine ähnliche Lösung an, die aktuell noch in der Tarifsoftware der LV 1871 integriert ist. Innerhalb von Minuten sollen Makler auch hier herausfinden können, welches Versicherungsanlageprodukt für den Kunden geeignet ist. Nach Abfrage der gleichen Daten, wie im Tool von Honorarkonzept, liefert das Programm in fünf Abstufungen eine Einschätzung, ob der Kunde eher sicherheits- oder renditeorientiert ist. Am Ende stehen konkrete Produktempfehlungen. Die daraufhin erzeugte PDF-Datei dient der Beratungsdokumentation.
Der dritte Dienstleister mit neuem Tool im Bunde ist die Zeb. Ein Online-Tool verspricht Unterstützung bei der Erstellung der in der IDD geforderten Dokumentation. Da die Vermittlung von Versicherungen immer zum Kunden passen muss, und der Berater stets nachweisen muss, dass er nach der jeweiligen Kundensituation das Produkt ausgewählt hat, ist das in dem Product-Oversize-Governance (POG)-Dokument festzuhalten. Hier setzt der POG-Generator der Zeb an.
Unter www.pog-generator.de können Makler Daten zu ihrer Vertriebstätigkeit eingeben. Auf deren Grundlage wird eine Vorlage für das POG-Dokument erstellt. Damit sollen dem Makler die Dokumentationspflichten erleichtert werden, die sowohl für den Kunden als auch für die Produktanbieter wichtig sind.
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