- Von Lorenz Klein
- 23.02.2018 um 15:44
Irgendwas mache er wohl falsch, wenn er vor einem ersten Gespräch zur KV-Beratung „einen Fragebogen mit vier Seiten ausfüllen lasse und dazu ein 45-minütiges Erklärvideo verschicke, was jede Frage nochmal erläutert und detailliert bespricht“, schreibt Makler Sven Hennig auf seinem Blog. „Das alles vor einem ersten Gespräch in welchem dann mindestens eine Stunde lang Wünsche, Ziele und Pläne besprochen werden müssen.“
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Was hat den Experten für Krankenversicherungen (KV) nur so verstört? Nun, offenbar gehen einige Berufskollegen, aber auch Pools und Serviceplattformen, nicht ganz so stringent und ausführlich an eine Erstberatung in der Krankenversicherung heran, wie es eigentlich sein sollte – schließlich entscheidet der Produktabschluss „über die gesundheitliche/finanzielle Zukunft des Kunden und der nächsten dreißig, vierzig oder wohl fünfzig Jahre“, wie Hennig betont.
Der bloggende Makler bezieht sich auf den Fall eines anderen Maklers, der nach eigenem Bekunden, im „Thema KV-Voll nicht mehr ganz so intensiv unterwegs“ sei. Dieses Eingeständnis ist ja für sich genommen nicht verwerflich. Doch anstatt seinen potenziellen Kunden, der bei ihm zum Thema Krankenversicherung angeklopft hatte, zu einem KV-Spezialisten zu schicken, macht er sich lieber „selbst auf die Suche“, wie Hennig schildert – denn „schließlich verdient man dann selbst nichts oder viel weniger, wenn der Kollege dann vielleicht eine kleine Vergütung abgibt für den ‚Tipp‘“, so die Mutmaßung des Experten.
Der Nicht-Experte im vorliegenden Fall fordert jedenfalls bei einem Servicedienstleister einen Vergleich an (den Namen der Beteiligten nennt Hennig nicht, da es ihm „nur um die Beratung und den Ansatz, keinesfalls um eine Bloßstellung eines Beraters“ gehe). Das für den Vergleich erforderliche Anfrageformular befüllt der Makler mit den Eckdaten, die er von dem Kunden schon in Erfahrung gebracht hat.
Diese lauten so, wie Hennig zusammenfasst:
– Sie sind 29 Jahre alt
– Sie möchten keine Kinder
– Sie sind gesund
– 63.000 Euro überweist Ihnen Ihr Arbeitgeber jedes Jahr
– Ihre PKV darf durchaus etwas kosten. Bis zum GKV Höchstbeitrag is kein Problem, sagten Sie
– eher Schulmedizin ist wichtig
Mit diesen „und sicher einigen weiteren Angaben“ – mehr gibt das einseitige Formular des Servicedienstleisters nicht her, so Hennig – kommt es dann zu einer Tarifempfehlung oder zumindest zu einem Vergleich von mehreren Tarifen.
So weit so gut. Im Anschluss sucht sich Hennigs Berufsgenosse Hilfe in einer nicht näher beschriebenen Online-Gruppe von Maklern, in der fachliche Themen diskutiert werden.
Der klügere Makler gibt Geschäft im Zweifel ab
Beim Verfolgen der daraufhin einsetzenden Konversation fällt der Makler aus allen Wolken. Den Chat-Verlauf hat Hennig in diversen Screenshots festgehalten, deren Inhalt er so kommentiert: „Ach, nimm mal die Gesellschaft XYZ, oder mir gefällt Tarif ABC gut. Auch DEF sind ganz nett.“ Weiter fallen in den Antworten Schlagworte wie „persönlicher Favorit“, „unschlagbar von den Bedingungen“ sowie „6 Monate Beitragsrückerstattung“. Klar ist: Hennig hält von derlei Ratschlägen nichts. „Nun, wie unschlagbar der Tarif denn ist, steht auf einem anderen Blatt“, merkt er an.
Es würden hier Tarife in den Raum geworfen, die dem Kollegen nicht helfen würden und ihn „eher auf den falschen Weg bringen“, ärgert sich Hennig – und „Warum?“, fragt der Makler, um die Antwort gleich hinterherzuschieben: „Weil er keine Ahnung von KV hat und damit auch nicht beraten sollte.“
Er selbst habe auch keine Ahnung von Sachversicherungen, Geldanlagen, Baufinanzierungen, betrieblicher Altersvorsorge oder gewerblichen Versicherungen, zählt der Fachexperte auf. Er berate diese Themen aber auch nicht und würde „auch nie auf die Idee kommen nach einem Tipp für einen Kunden zu fragen, um es dann selbst machen zu können“. Er gebe – wie viele seiner anderen Kollegen auch – Geschäft ab, betont Hennig – und zwar an Spezialisten, die derlei Themen als Kerngeschäft betreiben.
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