- Von Manila Klafack
- 09.02.2018 um 09:42
In die gesetzliche Rentenversicherung kann auch freiwillig rückwirkend eingezahlt werden, darauf weist der Bundesverband der Rentenberater hin. Aufgrund der Osterfeiertage in diesem Jahr verschiebt sich der sonst gültige Stichtag 31. März auf den 3. April. An dem Tag müsse das Geld für 2017 auf dem Konto der Deutschen Rentenversicherung gutgeschrieben werden.
Beitragslücke muss rechtzeitig geschlossen werden
Jeder dritte Deutsche muss im Alter weiterarbeiten
Insbesondere für diejenigen, die eventuell noch keine Ansprüche für einen Bezug aus dieser Altersrente haben, kann sich die Nachzahlung lohnen. Denn fünf Beitragsjahre müssen mindestens vorliegen.
Aktuell kann nun noch für das gesamte Jahr 2017 ein frei wählbarer Betrag zwischen 84,15 und 1.187,45 Euro pro Monat nachgezahlt werden. Das lohne sich laut dem Rentenberater-Verband beispielweise für Mütter, die außer Erziehungszeiten (drei Jahre pro Elternteil und Kind für Geburten nach 1992) keinen oder wenig Rentenanspruch aufgebaut haben.
Höhere Rente
Auch wer bereits eine vorgezogene Altersrente bezieht, kann von den freiwilligen Zahlungen profitieren. Damit ist die Höhe der späteren Rente beeinflussbar.
Insgesamt gibt es einige Stellschrauben, mit denen die gesetzliche Rentenversicherung eine Alternative zu anderen Produkten der Altersvorsorge wird. Dazu zählen Ausgleichzahlungen ab dem 50. Lebensjahr oder das beantragen einer Teilrente von beispielweise 99 Prozent, um freiwillige Zahlungen zu ermöglichen oder die Rente ab 63 Jahren, wenn die Beitragszeit von 45 Jahren erfüllt ist. Damit lassen sich Abschläge ausgleichen und die Rentenzahlung erhöhen.
Von diesen Mitteln wissen laut Verband jedoch die wenigsten. „Fürs Alter besser vorzusorgen, ist mit der gesetzlichen Rente möglich. Nun sollte es konsequenterweise solche Möglichkeiten auch für Beschäftigte geben“, meint Anke Voss, Präsidentin des Bundesverbandes Rentenberater.
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