- Von Redaktion
- 07.02.2018 um 16:15
Es ist soweit: Unionsparteien und SPD haben sich auf die wesentlichen Punkte geeinigt, die sie in einer Großen Koalition zusammen umsetzen wollen. Nach den Details zur Rente, die vergangene Woche schon bekannt wurden (unter anderem soll ein Standard-Riester geschaffen werden), stehen nun auch die Vereinbarungen zur Krankenversicherung.
Festgezurrtes Rentenniveau kostet über 38 Milliarden Euro
Union und SPD wollen Standard-Riester anstoßen
Parität in der GKV soll im Januar 2019 zurückkommen
Eines dabei vorweg: eine Bürgerversicherung kommt nicht.
Die Parteien haben sich vielmehr darauf verständigt, eine Kommission einzusetzen, die bis 2019 Vorschläge ausarbeiten soll, wie Ärzte künftig vergütet und Patienten künftig behandelt werden sollen, heißt es im Entwurf des Koalitionsvertrags.
Aber, es wird etwas passieren müssen: „Sowohl die ambulante Honorarordnung in der Gesetzlichen Krankenversicherung, als auch die Gebührenordnung der Privaten Krankenversicherung (GOÄ) müssen reformiert werden“, heißt es im Entwurf.
Parität kehrt zurück
Den Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden ab 1. Januar 2019 Arbeitgeber und Arbeitnehmer wieder zu gleichen Teilen tragen (wir berichteten). Der Zusatzbeitrag wird dabei nicht gestrichen, sondern künftig ebenfalls paritätisch finanziert.
Die von der SPD geforderte Öffnung der GKV für Beamte finde sich im Entwurf für den Koalitionsvertrag nicht wieder, berichtet die Nachrichtenagentur weiter.
Mindestbeiträge für Selbstständige sollen sinken
„Um kleine Selbstständige zu entlasten, werden wir die Bemessungsgrundlage für die Mindestkrankenversicherungsbeiträge von heute 2.283,75 Euro auf 1.150 Euro nahezu halbieren“, versprechen die Parteien darüber hinaus.
Ferner heißt es im Papier:
„Unter Berücksichtigung der Gutachten des Expertenbeirats des Bundesversicherungsamtes (BVA) werden wir den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich mit dem Ziel eines fairen Wettbewerbs weiterentwickeln und ihn vor Manipulation schützen. Es wird eine regelmäßige gutachterliche Überprüfung gesetzlich festgelegt.“
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren