- Von Manila Klafack
- 01.02.2018 um 10:19
Eine Angleichung von Arzthonoraren in der Krankenversicherung schafft die Ungleichbehandlung zwischen privat und gesetzlich Versicherten nicht ab. Sie verkürzt weder die unterschiedlichen Wartezeiten, bringt sie Ärzte dazu, sich stärker in strukturschwachen Regionen ansiedeln.
Zu diesem Schluss kommt – nicht gerade verwunderlich – ein Gutachten, dass die Bundesärztekammer und der PKV-Verband in Auftrag gegeben haben. Die Autoren der Studie – Gesundheitsökonomen, Juristen und Praktiker – erwarten sogar mehr Schaden als Nutzen für die GKV-Versicherten.
Kassenärzte sollen Mindeststundenzahl für Kassenpatienten einhalten
Falls Honorarkürzungen politisch nicht mehrheitsfähig seien, käme es zu einer Mehrbelastung der Beitragszahler. Der Satz würde sich um 0,46 Prozentpunkte auf 16 Prozent erhöhen. Volker Leienbach, Chef des PKV-Verbands, erklärt dazu: „Eine einheitliche Gebührenordnung für Ärzte bringt keinerlei gesundheitlichen Fortschritt mit sich. Im Gegenteil wird sich die gesundheitliche Versorgung verschlechtern und für die Menschen eine höhere Belastung bedeuten.“
Dem stimmt der Vize-Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung, Johann-Magnus von Stackelberg zu: „Wenn einheitliche Honorierung bedeutet, dass die gesetzlichen Krankenkassen mehr bezahlen und die privaten Krankenversicherungen weniger, dann lehnen wir das ab. Wir versorgen 90 Prozent der Bevölkerung und haben 2016 im Durchschnitt rund 380.000 Euro an jede Arztpraxis gezahlt, obwohl sie zusätzlich auch noch Privatversicherte behandeln. Es gibt keinen sachlichen Grund, dass die gesetzlichen Krankenkassen über die jährlichen Honorarsteigerungen hinaus noch mehr Geld an die niedergelassenen Ärzte bezahlen sollten.“
Neuer Markt für „Premiumpatienten“ würde sich bilden
Ein weiterer negativer Aspekt wäre den Autoren des Gutachtens zufolge ein sich schnell entwickelnder neuer Markt für „Premiumpatienten“. Niemand könne der PKV oder den Ärzten – auch nicht der Gesetzgeber – verbieten, Zusatzangebote gegen einen Honorarzuschlag zu entwickeln. Das könnten unter anderem kürzere Wartezeiten sein. Somit würde das Ziel der kürzeren Wartezeiten auf Arzttermine letztlich nicht erreicht.
Ebenso fragwürdig ist nach Meinung der Experten, ob eine einheitliche Gebührenordnung tatsächlich mehr Ärzte in strukturschwache Regionen lockt. Die Bedeutung eines hohen Honorars werde dabei überschätzt. Vielmehr würden die Ergebnisse zahlreicher Untersuchungen zeigen, dass das Umfeld für die Familie entscheidender sei.
Verfassungsrechtliche Bedenken
Ob eine einheitliche Vergütung außerdem vor dem Bundesverfassungsgericht und eventuell auch europarechtlich Bestand hätte, bezweifeln die Autoren ebenfalls. Der Grund: In die Vertragsfreiheit der Versicherten und in die Berufsfreiheit der Ärzte sowie der Krankenversicherer würde eingegriffen.
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