- Von Juliana Demski
- 31.01.2018 um 13:08
In einigen Bundesländern gehen bald die Skiferien los. Doch wo viel Spaß und Bewegung ist, kann auch schnell etwas passieren. Und die Folgen eines Skiunfalls werden oft nicht vollständig durch die Krankenversicherung gedeckt.
Im Zweifel gegen den Snowboarder?
Gut versichert die Piste hinunter
Wie Vereinsmitglieder versichert sind
Bergungskosten
„Die Kosten einer medizinischen Behandlung werden zwar grundsätzlich übernommen, beim Transport eines Verletzten vom Berg bis ins Tal ist dies aber nicht immer der Fall“, warnt Gothaer-Experte Ralf Mertke. „Die Kosten können immens sein, wenn der Verletzte zum Beispiel mit dem Hubschrauber geborgen wird.“
Eine private Unfallversicherung übernimmt je nach Vertragsgestaltung Bergungskosten bis zu 30.000 Euro. Bleiben durch den Unfall dauerhafte Beeinträchtigungen der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit zurück, gibt es vom Versicherer – je nach Vertragsbedingungen – ebenfalls etwas; beispielsweise eine Einmalzahlung oder monatliche Rente.
Schutz vor dem finanziellen Ruin
Auch eine private Haftpflichtversicherung sollte vor allem bei Skifahrern nicht fehlen. Nicht selten kommt es auf der Piste zu Kollisionen. Verletzt sich dann der andere Skifahrer, muss man unter Umständen auch für seine Genesung zahlen. Und das kann richtig teuer werden. Eine private Haftpflicht schützt in so einem Fall vor dem finanziellen Ruin. Daher sollten Versicherungsnehmer auf möglichst hohe Deckungssummen bis zu 50 Millionen Euro achten, informiert die Gothaer Versicherung.
Absicherung im Ausland – ja oder nein?
Wer zum Skiurlaub ins Ausland reist, sollte zudem eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Die Police übernimmt sowohl die Kosten für die Heilbehandlung im Ausland als auch einen gegebenenfalls medizinisch notwendigen Krankenrücktranksport. Zudem sind Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis zu 2.500 Euro im Falle eines Unfalls gedeckt.
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